Assistenz für taubblinde Menschen als Kassenleistung
Nordrhein-Westfalen ist das erste Bundesland, in dem Assistenzleistungen für taubblinde und hörsehbehinderte Menschen von der Krankenkasse finanziert werden.
Weiter Informationen zu diesem Sachverhalt finden Sie hier:
http://tinyurl.com/but3x4whttp://tinyurl.com/cqwp2vd
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