Die Grüne Bundestagsfraktion spricht sich für eine angemessene Praxis bei der Abzweigung des Kindergeldes aus.
Sozialhilfeträger, die für Sozialleistungen von Menschen mit Behinderungen aufkommen, können bei den Familienkassen Anträge auf Abzweigung des Kindergeldes stellen. Werden sie bewilligt, wird das Kindergeld nicht mehr an die Eltern, sondern an den Sozialhilfeträger ausgezahlt.
Die Zahl der Abzweigungsanträge hat sich in den letzten Jahren dramatisch erhöht, so dass nicht mehr davon ausgegangen werden kann, dass die Träger eine Abzweigung nur in begründeten Einzelfällen anstreben.
Wir halten eine Klarstellung der rechtlichen Situation für nötig: Die hohe Zahl der Abzweigungsanträge ist nicht gerechtfertigt, belastet die betroffenen Familien und erhöht die Ausgaben für Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit.
Sie können den Antrag unten herunterladen.
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