Die Initiative aus dem Bundesrat sieht eine Erhöhung der Eigenbeteiligung beim Erwerb der Wertmarke zur Beförderung im öffentlichen Personenverkehr vor. Die Reden gingen zu Protokoll.
Hier können Sie meine Rede nachlesen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Änderung des SGB IX, die hier zur Diskussion steht, sieht eine Erhöhung der Eigenbeteiligung beim Erwerb der Wertmarke vor, die schwerbehinderte Menschen zur Beförderung im öffentlichen Personenverkehr berechtigt. Seit fast 30 Jahren konnte diese Wertmarke für 60 Euro im Jahr erworben werden, zukünftig soll sie 12 Euro mehr kosten.
Natürlich ist es nicht schön, wenn Leistungen teurer werden. Man kann aber mit Recht sagen, dass sich in Punkto Barrierefreiheit in den letzten 30 Jahren etwas verbessert hat.
Das bedeutet nicht, dass es nichts mehr zu tun gäbe. In der Debatte um die Novelle des Personenbeförderungsgesetz haben wir erlebt, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Liberalisierung des Fernbusverkehrs vorgelegt hat, ohne darin einen Gedanken auf die Sicherung der Barrierefreiheit zu verwenden. Gemeinsam mit der SPD haben wir Grüne in Bundesrat und Bundestag einen alternativen Vorschlag eingebracht, der klare Fristen zur Sicherung der Barrierefreiheit im Nahverkehr und bei den Fernbussen setzt. Im Ergebnis gibt es jetzt eine Einigung zwischen vier Fraktionen, in denen die Barrierefreiheit berücksichtigt wird.
Ich sage ganz offen, dass ich mir mehr gewünscht hätte. Die Übergangsfristen, die ausgehandelt wurden, sind Kompromisse. Hätte interfraktionell Einigkeit bestanden, wäre es sicher möglich gewesen, schon früher flächendeckend barrierefreie Fernbusse einzuführen. Es ist außerdem absehbar, dass weiterhin Diskussionen über die Grenzen entstehender Kosten geführt werden. Die Unternehmen werden jedes Einfallstor nutzen, um Kosten zu sparen. Maßstab der Diskussion muss aber die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sein. Wir müssen uns weiterhin für den barrierefreien Aus- und Umbau einsetzen, nicht nur im Verkehrsbereich.
In diesem spezifischen Fall ist die Verringerung eines Nachteilsausgleichs angesichts der Fortschritte, die es beim Ausbau der Barrierefreiheit im Verkehrsbereich zwischenzeitlich gab, gerechtfertigt. Darüber dürfen wir aber nicht aus den Augen verlieren, dass bei den Nachteilsausgleichen für Menschen mit Behinderungen insgesamt einiges im Argen liegt: Wir haben noch immer kein System, mit dem behinderungsbedingte Nachteile ohne Anrechnung von Einkommen und Vermögen nachvollziehbar ausgeglichen werden. Stattdessen gibt es eine unübersichtliche Zahl "historisch gewachsener" Nachteilsausgleiche, die sich teilweise von Bundesland zu Bundesland unterscheiden und in ihrer Höhe willkürlich erscheinen. Das ist weder gerecht noch gerechtfertigt. Wenn wir hier das nächste Mal über eine Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch diskutieren, hoffe ich auf eine Debatte, in der es um eine konstruktive Weiterentwicklung dieses Buches hin zu einem Teilhabeleistungsgesetz geht.
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