Ein Jahr vor der Bundestagswahl fordern die Monitoring-Stelle und einige Verbände behinderter Menschen ein Wahlrecht für alle Menschen mit Behinderungen.
Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention am Deutschen Institut für Menschenrechte ruft den Gesetzgeber auf, bei der anstehenden Wahlrechtsreform zwei Gruppen von Menschen mit Behinderungen, denen bisher das aktive und passive Wahlrecht versagt wird, zu berücksichtigen. Ausgeschlossen sind nach geltendem Recht Personen, für die eine Betreuung in allen Angelegenheiten angeordnet wurde. Ebenfalls ausgeschlossen sind Menschen, die im Maßregelvollzug eines psychiatrischen Krankenhauses untergebracht sind.
Ähnlich äußerten sich in einem Positionspapier auch Verbände behinderter Menschen. Der völkerrechtswidrige und diskriminierende Ausschluss müsse beendet werden.
Herr Kurth hatte sich bereits Ende August gemeinsam mit Frau Hönlinger mit einem Offenen Brief an die Parlamtentarischen Geschäftsführungen aller Fraktionen gewandt (siehe Meldung vom 27. August). Ziel des Schreibens war es, die Aufhebung des Ausschlusses in die laufenden Debatte um die Änderung des Wahlrechts einzubringen. Findet sich im Innenausschuss des Bundestags nun eine Mehrheit, besteht die Möglichkeit, dass der Ausschluss noch vor der nächsten Bundestagswahl aufgehoben wird.
Die Publikation der Monitoring-Stelle finden Sie hier:
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/monitoring-stelle/publikationen.html
Das Positionspapier der Verbände können Sie unten herunterladen.
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