Erhöhung der Kostenbeteiligung zur Beförderung mit Bus und Bahn
Die Debatte zur entsprechenden Änderung des Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) ging zu Protokoll.
Hier können Sie meine Rede lesen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
schwerbehinderte Menschen können für 60 Euro im Jahr eine Wertmarke erwerben, die sie zur Beförderung im öffentlichen Personenverkehr berechtigt. Wir haben hier erst vor zwei Wochen über eine Erhöhung der Kosten für diese Wertmarke diskutiert. Im Ausschuss haben fast alle Fraktionen Änderungsanträge eingebracht, so dass wir heute über eine nur leicht veränderte Vorlage abstimmen. Ich möchte meinen Ausführungen insofern nicht viel mehr hinzufügen.
Die Höhe der Eigenbeteiligung wird umgerechnet monatlich um 1 Euro erhöht. Die Begrenzung des Geltungsbereichs der Wertmarke wurde kürzlich aufgehoben. Wer sie erwirbt, kann nun auch weitere Distanzen im öffentlichen Verkehr zurücklegen. Zudem wurden in den letzten Jahren, bei allen noch bestehenden Mängeln, zahlreiche Barrieren im öffentlichen Personenverkehr abgebaut.
Ich habe in meiner letzten Rede zu diesem Thema bereits etwas zum gesamten System der Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderungen gesagt, das möchte ich hier nicht wiederholen. Ich möchte aber ausdrücklich noch einmal darauf hinweisen, dass an diesen Nachteilsausgleichen von unterschiedlichen Seiten beständig "genagt" wird: Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sozialhilfeträger in manchen Ländern flächendeckend Anträge auf Kindergeldabzweigung stellen. Oder bei den Pflegekassen, die vor einem Jahr das anteilige Pflegegeld neu berechnet und faktisch gekürzt haben. Ich halte das Verhältnis von Kosten und Leistungen bei diesem spezifischen Nachteilsausgleich auch nach der Erhöhung für gerechtfertigt. Grundsicherungsbeziehende, blinde Menschen und Personen mit dem Merkzeichen "h" sind von der Eigenbeteiligung befreit.
Sicher ist eine Erhöhung von Kosten nicht erfreulich, im Verhältnis ist sie aber vertretbar. Die Politik steht allerdings in der Verantwortung, Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderungen nicht nur anzupassen, wenn damit höhere Einnahmen oder Einsparungen einhergehen. Im Fall der Kindergeldabzweigung hat meine Fraktion bereits einen Antrag eingebracht. Wir werden uns weiterhin dafür stark machen, behinderungsbedingte Nachteilsausgleiche so zu gestalten, dass sie behinderten Menschen ohne Anrechnung auf Einkommen und Vermögen zu Gute kommen.
Unten können Sie das Protokoll der gesamten Debatte herunterladen.
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