Hier geht es zu den schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen zur Öffentlichen Anhörung zu unserem Antrag.
Soziale Leistungen sind unser gutes Recht. Doch wer sie in Anspruch nehmen will, erlebt oft ein blaues Wunder: wenn Arbeitsuchende bei Fragen an das Jobcenter eine kostenpflichtige Telefonhotline anrufen müssen, um dann doch keine Auskunft zu erhalten; wenn die Pflegekasse ältere Menschen, die einen ambulanten Dienst brauchen, nicht ausreichend unterstützt; oder wenn die Krankenkasse die Anschlussbehandlung eines Patienten oder einer Patientin nach einem Schlaganfall hinauszögert.
Diese Beispiele stehen exemplarisch für einen leider allzu häufigen Umgang von Behörden und Sozialversicherungen mit ihren "Kundinnen und Kunden". Die Rechte auf Beratung, auf angemessene Leistungen, auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben bleiben dabei auf der Strecke. Ob Sozialämter formlose Anträge ablehnen und Hilfestellung unterlassen oder Jobcenter mit Fristverkürzungen die Rechte Arbeitsuchender beschneiden - wir Grünen im Bundestag lehnen diese Praxis ab. Wir wollen, dass die Menschen ihr Recht bekommen. Es ist kein Geheimnis, dass Verwaltungen es teilweise bewusst auf den Rechtsbruch ankommen lassen, um dann den Widerspruch und die Klage der Anspruchsberechtigten abzuwarten. Es handelt sich dabei auch nicht um vereinzelte Ausrutscher. Diese Praxis hat vielmehr Methode. So verwundert es kaum, dass die Zahl der Verfahren vor den Sozialgerichten seit Jahren ansteigt. Inhalt: Für die grüne Bundestagsfraktion ist es daher an der Zeit, die Leistungsberechtigten bei der Durchsetzung ihrer Rechtsansprüche zu stärken.
Hierfür gilt es
a) die individuellen Rechte zu stärken, indem unabhängige Beratungsstelle geschaffen, die Wunsch- und Wahlrechte gestärkt sowie weiterhin für eine kostenlose rechtliche Beratung und Prozessbegleitung für Menschen mit geringem Einkommen eingetreten wird,
b) die kollektiven Rechte zu stärken, indem ein Verbandklagerecht eingeführt und die Rechte der Selbstverwaltung gestärkt werden,
c) die Rechte der Arbeitssuchenden zu stärken, indem Sanktionen ausgesetzt, die besonderen Sanktionsregeln für U25jährige abgeschafft und ein Fallmanagement auf Augenhöhe eingeführt wird und
d) Gerichtsprozesse zu vermeiden, indem auch Sozial- und Jugendämter eine Gebühr zahlen müssen, wenn Rechtstreitigkeiten nicht vorgerichtlich geklärt werden.
Hier geht es zum Antrag: http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a11/anhoerungen/Archiv/17_11_893neu.pdf
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