Anbei erhalten Sie die Unterlagen der Anhörung im Arbeits- und Sozialausschuss.
Das sozio-kulturelle Existenzminimum umfasst neben der Sicherung der physischen Existenz des Menschen die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und zu einem Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben. Die Kosten für Unterkunft und Heizung gehören hierbei genauso zum physischen Existenzminimum wie Nahrung, Kleidung, Hausrat, Hygiene und Gesundheit. Dies hat das Bundesverfassungsgericht zuletzt in seinem Urteil zum Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums vom 9. Februar 2010 unzweideutig festgestellt.
Wie kein anderer Bestandteil des Existenzminimums ist die Frage der Kosten für Unterkunft und Heizung jedoch Gegenstand behördlicher und richterlicher Auseinandersetzung. Unzureichende Angemessenheitswerte, Aufforderungen zur Senkung der Mietkosten, eine nicht erfolgte Übernahme der Mietkaution oder eine nicht genehmigte Erstattung der Umzugskosten sind dabei nur einige Probleme, mit denen Leistungsberechtigte tagtäglich zu kämpfen haben. Dass solche Auseinandersetzungen um den eigenen Wohn- und Sozialraum sowohl die Leistungsberechtigten stark belasten als auch dem Ziel der Arbeitsmarktintegration dieser Personen entgegenstehen kann, ist wohl unbestritten. Denn wer in ständiger Angst lebt seine Wohnung zu verlieren, wer über den Angemessenheitswerten liegende Wohnungskosten langfristig über den Regelsatz ausgleicht oder wer monatelang Rechtstreitigkeiten mit dem Jobcenter führt, hat wohl einige Schwierigkeiten, sich uneingeschränkt auf die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz einzulassen.
Vor diesem Hintergrund ist die Einbringung des Antrages "Mindeststandards bei der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft und Heizung" (Drucksache 17/7847) der Linksfraktion begrüßenswert. Der Antrag gab Anlass in einer öffentlichen Anhörung des Arbeits- und Sozialausschusses am 7. Mai 2012 im Deutschen Bundestag Sachverständige zur Praxis und den gesetzlichen Regelungen zu den Kosten der Unterkunft zu befragen.
Anbei erhalten Sie die schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen sowie das Wortprotokoll der Anhörung.
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