Der Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages fordert in einer interfraktionellen Protokollerklärung eine verstärkte Förderung barrierefreier Filmangebote - Filmförderungsanstalt fasst neuen Grundsatzbeschluss
Das derzeitige Angebot an barrierefreien Filmen ist unzureichend und bleibt weit hinter dem Angebot in anderen europäischen Ländern zurück. Menschen mit Hör- und Sehbehinderungen werden, trotz der UN-Behindertenrechtskonvention und relativ geringer Herstellungskosten für Hörfassungen oder Untertitelungen von Filmen, an der vollständigen Teilhabe in einem wichtigen Bereich der Kultur gehindert.
Ein von der Grünen Bundestagsfraktion initiiertes Schreiben aller FilmpolitikerInnen des Kulturausschusses an die Filmförderungsanstalt des Bundes (FFA) brachte jetzt einen Erfolg. Die FFA räumte in ihrer Antwort Defizite ein und hält eine Verpflichtung der Empfänger von Förderungen, Filme mit Audiodiskreptionen und Untertiteln zu erstellen, kurzfristig für umsetzbar. Einem inzwischen gefassten Grundsatzbeschluss der FFA zufolge sollen die Förderrichtlinien entsprechend geändert und schon im Herbst wirksam werden.
Die Ausschussmitglieder treten außerdem in der interfraktionellen Protokollerklärung dafür ein, dass sowohl die Fördergrundsätze, die für den Deutschen Filmföderfonds (DFFF) gelten, sowie das Filmförderungsgesetz (FFG) so verändert werden, dass eine konsequente Ausweitung des barrierefreien Filmangebots erreicht werden kann. Darüber hinaus sollen Maßnahmen zur besseren Ausstattung von Kinos für das Abspielen von barrierefreien Filmen ins Auge gefasst und bei Fernsehveranstaltern für eine Steigerung der untertitelten und gebärdengedolmetschten Sendungen geworben werden.
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