27.09.2009 –
Im Rahmen der Untersuchung wurden in fünf Ländern (Deutschland, Österreich, Dänemark, Spanien und Tschechische Republik) unterschiedliche Ansätze zur Bewältigung des steigenden Bedarfs rechtlicher Vertretung untersucht. Ein solcher steigender Bedarf ergibt sich neben der demografischen Entwicklung auch aus den Umständen, dass die Familie als traditionelles Vertretungs- und Sicherungssystem strukturellen Veränderungen unterworfen ist und Unterstützungsleistungen (sozialstaatliche als auch versicherungsrechtliche) zunehmend beschränkt werden. Ziel des Projektes war es, erfolgreiche Reformansätze bzw. alternative Lösungsformen zu identifizieren, um die rechtlichen Belange bzw. Persönlichkeitsrechte der Betroffenen zu sichern. Der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wurde bei dem Projekt eine große Bedeutung beigemessen. Die zentralen Fragestellungen des Projektes waren: