02.12.2009 –
"Man ist nicht behindert, man wird behindert"
Der Konvention liegt ein neues, erweitertes Verständnis von Behinderung zu Grunde. Der alte Wahlspruch der Behindertenbewegung: "Man ist nicht behindert, man wird behindert" prägt auch den Geist dieser Konvention. Ein solches Verständnis von Behinderung stellt ungleich stärker als bisher den Abbau der Barrieren, Ausbau der Instrumente zur Ermöglichung von Teilhabe und Befähigung - kurzum: das Ziel der Inklusion in den Mittelpunkt.
Das heißt: Stehen einem Menschen mit einer Hörbeeinträchtigung beispielsweise entsprechende Hilfsmittel in allen Bereichen zur Verfügung, wie etwa Hörgeräte, Dolmetscherinnen, visuelle Anzeigen, usw. kann er oder sie uneingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Erst wenn diese Hilfsmittel nicht vorhanden sind, wird der hörbeeinträchtigte Mensch behindert an der Teilhabe. Wir Grüne erwarten von der jetzigen Bundesregierung, dass sie diesen Wechsel durch einen neuen "Behinderungsbegriff" auch nachvollzieht.
Zudem muss das Recht, selbst wählen zu können, in welche Schule man gehen oder wo man wohnen oder arbeiten möchte, gesetzlich festgeschrieben werden. Was für viele Menschen selbstverständlich ist, gilt für behinderte Menschen bis heute nur eingeschränkt. Noch viel zu oft leben, arbeiten oder bilden sich Menschen mit Behinderungen in Sondereinrichtungen. Auch hier muss die Bundesregierung tätig werden.
Hier geht es zum Fraktionsbeschluss vom 1. Dezember 2009: Handlungsaufträge aus dem UN-Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.