28.05.2020 – Arbeit und Soziales
Den Antrag können Sie hier herunterladen: 200528 Antrag_Den sozialen Zusammenhalt während der Corona-Krise stärken_Drs.pdf
Meine Rede können Sie sich hier noch einmal anschauen:
Die Corona-Pandemie ist mehr als eine gesundheitliche und ökonomische Krise. Sie ist auch eine Krise des sozialen Zusammenhalts und der gesellschaftlichen Teilhabe. Sie verschärft soziale Spaltungen und trägt dazu bei, dass gerade diejenigen, die ohnehin schon im Abseits standen, nun noch mehr an den Rand gedrängt werden.
Daran haben auch die beiden bisherigen Sozialschutzpakete der Regierungskoalition nur viel zu wenig geändert. Eine Lehre können wir aus ihnen jedoch ziehen. Zur Abmilderung der sozialen Folgen der Pandemie und auch präventiv – um sozialen Verwerfungen bei noch kommenden Krisen vorzubeugen – brauchen wir ein Sozialschutzpaket III mit einem Dreiklang der Garantien.
Dazu gehören erstens eine echte Grundabsicherung für alle und damit unter anderem eine Garantiesicherung statt Hartz IV. Zweitens sind universelle, leistungsfähige und solide finanzierte Sozialversicherungen notwendig. Gesellschaftliche Teilhabe braucht aber mehr als „nur“ materielle Sicherungsleistungen. Sie setzt, drittens, ergänzend eine entsprechende Infrastruktur voraus. Sie braucht Orte der Begegnung, Orte der Gemeinschaft, an denen Menschen Unterstützung, Zugehörigkeit und Geborgenheit erfahren und die sie dabei unterstützen, Krisen und Umbrüche und die mit diesen Prozessen einhergehenden Veränderungen etwa der Arbeitswelt nicht als Bedrohung empfinden zu müssen. Kurz: Wir brauchen eine bessere Infrastruktur, die die Resilienz fördert. Institutionen, Dienste und Initiativen der sozialen Arbeit, der Weiterbildung sowie der personenbezogenen Unterstützung, die genau das bieten können, sind sowohl zur Krisenbewältigung als auch zur Chancenentwicklung unverzichtbar. Aktuell stehen viele dieser systemrelevanten Akteure der Sozialwirtschaft und der Zivilgesellschaft allerdings extrem unter Druck, denn das zentrale „Schutzgesetz“, das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz, weist erhebliche Leerstellen auf. Das wollen wir ändern.