29.04.2016 – Rentenpolitik
Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der Sozialschutz muss mit der Dynamik der wirtschaftlichen Globalisierung Schritt halten. Aus diesem Grund wird das vorliegende Sozialversicherungsabkommen mit der Republik Albanien von uns begrüßt. Seit Anfang 2014 ist Albanien offizieller Beitrittskandidat der Europäischen Union und bereits jetzt wirtschaftlich eng mit der Europäischen Union verbunden. So gingen im vergangenen Jahr drei Viertel der Exporte in die europäischen Staaten. Auch Deutschland zählt zu den wichtigsten Handelspartnern von Albanien. 2015 beliefen sich die Exporte nach Deutschland auf einen Umfang von rund 54 Millionen Euro, während die Importe ein Volumen von 260 Millionen Euro erreichten. Nach Auskunft des Auswärtigen Amts erfolgen deutsche Neuinvestitionen in verschiedenste Bereiche der Wirtschaft: in das Kreditwesen, in Transport und Logistik, in den Einzelhandel oder in die Produktion chemischer und pharmazeutischer Produkte. Die größten deutschen Einzelprojekte in Albanien sind der Flughafen Tirana und die Telekom Albania. Deutschland zählt schon heute zu einem der größten ausländischen Investoren im Land. Mit der stärkeren Anbindung Albaniens an die Europäische Union wird diese Entwicklung auch für Deutschland noch weiter verstärkt werden. Das hier vorliegende Abkommen folgt diesen Entwicklungen und regelt die Beziehungen der beiden Staaten im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung. Werden etwa in Deutschland beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Albanien entsandt, werden sie mit diesem Abkommen von der dortigen Rentenversicherungspflicht befreit. Dies gilt selbstverständlich auch für den spiegelbildlichen Fall. Kostenintensive Doppelversicherungspflichten werden fortan vermieden, und der Schutz der Rentenversicherung im jeweiligen Herkunftsland bleibt somit bestehen. Das Abkommen hat bereits mehrere Vorgänger. So hat Deutschland mit einer Reihe von Ländern zweiseitige Sozialversicherungsabkommen geschlossen. Dazu gehören Staaten wie die USA und Brasilien, aber auch kleinere Länder wie Montenegro und Mazedonien oder zuletzt die Philippinen. Im Grundsatz geht es bei allen Abkommen um den Erwerb von Rentenansprüchen und die Zahlung von Renten in den jeweiligen Staaten. Es geht also um die Vorsorge für das Alter. Wer zeitlich begrenzt im Ausland arbeitet, aus welchen Gründen auch immer, soll später, wenn es um seine Rente geht, keine Nachteile erleiden.