08.07.2016 – Rentenpolitik
Die Jüdische Allgemeine berichtet: http://www.juedische-allgemeine.de/article/view/id...
Auszug aus dem Plenarprotokoll vom 7. Juli 2016:
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung des von den Abgeordneten Ulla Jelpke, Azize Tank, Matthias W. Birkwald, Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (Tagesordnungspunkt 21)
Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Lassen Sie mich aus einem Auszug einer Analyse des Historikers Michael Alberti beginnen, der sehr eindeutig die Situation der Ghettobeschäftigten in Osteuropa während des Zweiten Weltkriegs beschreibt:
„In Łódź konnte der Judenrat also nur versuchen, die Produktion in das Ghetto hereinzuholen. Damit verfolgte er wie alle Judenräte Osteuropas während des Zweiten Weltkrieges eine Doppelstrategie. Zum einen wollte er die wirtschaftliche Lebensfähigkeit der Ghettobewohner wiederherstellen und zum anderen kam für ihn Ende 1941 mit dem Beginn der Massenvergasungen im Vernichtungslager Kulmhof der Kampf um das physische Überleben der Ghettoinsassen hinzu. Das einzige Mittel für eine mögliche Rettung war ‚die den deutschen Kriegsanstrengungen zur Verfügung gestellte Arbeitsleistung‘. Bevor dies jedoch das alles beherrschende Motiv der Judenräte wurde, wollten sie den deutschen Besatzern in erster Linie demonstrieren, dass die Juden zu produktiver Arbeit bereit waren.“ (Michael Alberti 2006: Die Verfolgung und Vernichtung der Juden im Reichsgau Wartheland 1939-1945, Seite 228 f.)
Die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in den Ghettos unter nationalsozialistischer Gewaltherrschaft entziehen sich heute nahezu der Vorstellungskraft. Es war in vielen Fällen nichts anderes als die Angst vor dem Tod, die die Ghettobewohnerinnen und -bewohner in Osteuropa, dem Balkan und dem Baltikum dazu zwang, eine Arbeit aufzunehmen.
Mit dem „Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto“ (ZRBG) hat die damalige rot-grüne Koalition im Jahr 2002 der historischen Verantwortung Deutschlands Rechnung getragen und den Versuch unternommen, eine Lücke im Entschädigungsrecht zu schließen. Einstimmig wurde das Gesetz damals beschlossen. Seitdem gelten nach § 2 ZRBG für die Beschäftigten in einem Ghetto Rentenbeiträge als gezahlt. Anfangs blieben die Resultate hinter den Erwartungen allerdings deutlich zurück. Nur einem Bruchteil der vonseiten der Betroffenen gestellten Anträge wurde entsprochen, rund 90 Prozent wurden abgelehnt. Es brauchte Jahre und die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen und weitere gesetzgeberische Maßnahmen, auch noch in dieser Legislatur, um die Verwaltungspraxis weniger restriktiv auszugestalten. Es war ein langer Weg, und – das müssen wir nach eineinhalb Jahrzehnten leider nach wie vor feststellen – wir sind noch nicht am Ende angelangt.
Das ZRBG folgt einer Entschädigungslogik, bleibt aber in einem entscheidenden Punkt den systematisch fast konträren Grundsätzen der Rentenversicherung verhaftet. Wer trotz faktischer Zwangsarbeit in einem Ghetto die im Rentenrecht übliche Wartezeit von fünf Jahren nicht erfüllt, hat nach §§ 50 Absatz 1 Nummer 1, 51 Absatz 1 und 4 SGB VI keinerlei Ansprüche auf eine Rente auf Basis der Arbeit in einem der sogenannten jüdischen Wohnbezirke. Dies entspricht zwar dem rentenrechtlichen Prinzip, zur pauschalen Risikovermeidung für einen Rentenanspruch bestimmte Mindestversicherungszeiten vorzusehen, läuft aber gleichzeitig dem in diesem Fall als höherwertig zu wertenden Ziel entgegen, die Betroffenen zumindest symbolisch zu entschädigen.
Der Antrag der Linken geht daher durchaus in die richtige Richtung. Die vorgeschlagene Wartezeitfiktion – jeder und jede ehemals in einem Ghetto Beschäftigte erhält einen Rentenanspruch – kann einen gangbaren Weg darstellen. Jedenfalls bleibt uns angesichts des Alters der noch etwa 2 000 Betroffenen nicht viel Zeit. Gemeinsam ist doch allen Fraktionen das Verständnis für die Situation der Betroffenen. Wir alle sollten uns gemeinsam in den Beratungen im Ausschuss ernsthaft um eine schnellstmögliche Lösung bemühen – schließlich war und ist die Zahlbarmachung der Renten für ehemalige Ghettobeschäftigte letztlich doch allen Fraktionen des Deutschen Bundestags ein Anliegen.