09.10.2015 – Inklusion, Arbeit und Soziales
Seit der Einführung des Bildungs- und Teilhabepaketes zum Januar 2011 steht selbiges in der Kritik. Es belastet Leistungsbeziehende, Grundsicherungsämter und Schulen und andere Träger allesamt mit einem ausufernden bürokratischen Aufwand. Zudem bezieht nur ein kleiner Teil der Menschen, die einen Anspruch auf diese Leistungen hätten, die Leistungen tatsächlich. Und auch der Umfang der Leistungen ist nicht ausreichend. So wurden zum Beispiel die Kosten für den Schulbedarf nie von der Bundesregierung ermittelt und seit der Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets sind sie nicht mehr angehoben worden.
Nun liegen erstmals repräsentativ ermittelte Daten zu den tatsächlich anfallenden Schulbedarfen vor. Laut der Studie des Sozialwissenschaftlichen Instituts der Evangelischen Kirche in Deutschland (Hier geht es zur Studie) übersteigen in Niedersachsen die tatsächlichen Kosten des Schulbedarfes die im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes erstatteten Schulbedarfe bei weitem.
Die Bundesregierung ignoriert jedoch die offensichtlichen Missstände. Vielmehr negiert sie das Problem und dies auf widersprüchliche Art und Weise, wie die Antwort auf die Kleine Anfrage zeigt.