Nach dem Bundeswahlgesetz sind in Deutschland unter anderem alle jene Menschen pauschal vom aktiven und passiven Wahlrecht auf Bundesebene ausgeschlossen, die einen Betreuer oder eine Betreuerin für die Besorgung aller ihrer Angelegenheiten haben.
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeswahlgesetz vom 25. Juli 2012 steht die erneute Reform des Bundeswahlrechts an. Aus diesem Anlass verhandeln am 28.8. die Parlamentarischen Geschäftsführungen und InnenpolitikerInnen der Fraktionen gemeinsam über das weitere Vorgehen. In einem Offenen Brief an den verhandelnden Kreis machen Markus Kurth und Ingrid Hönlinger auf den völkerrechtswidrigen Ausschluss aus dem Wahlrecht für Menschen mit Behinderungen aufmerksam und fordern dazu auf, dies in den Gesprächen zu berücksichtigen und den Ausschluss entsprechend zu beenden.
Den Offenen Brief können Sie unten herunterladen.
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