Am Donnerstag debattierte der Bundestag über Maßnahmen, die Situation von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt zu verbessern.
Das Protokoll der Debatte können Sie unten herunterladen.
Meinen Redebeitrag können Sie hier lesen:
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,
Menschen mit Behinderungen haben das Recht, ihren Lebensunterhalt in einem offenen und zugänglichen Arbeitsmarkt durch Arbeit zu verdienen. Doch das, was die meisten von uns wie selbstverständlich für sich in Anspruch nehmen, bleibt Menschen mit Unterstützungsbedarf oftmals verwehrt. Die Situation für Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt ist weithin unbefriedigend. Das Ziel einer vorrangigen Teilhabe am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist nur in bescheidenem Umfang erreicht. Eine personenbezogene Förderung - etwa mit einem Budget für Arbeit - wird nur selten realisiert. Insbesondere Personen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf haben kaum eine echte Wahl: Ihr Weg in eine Werkstatt für Menschen mit Behinderungen ist in vielen Fällen vorgezeichnet und erscheint Rehaträgern, Angehörigen und nicht selten den Betroffenen selbst schlichtweg einfacher als eine individualisierte Lösung. An individuellen Lösungen mangelt es jedoch nicht zuletzt aufgrund fehlender angepasster Arbeitsplätze am ersten Arbeitsmarkt - auch das gehört zur ganzen Wahrheit und lohnte eine eigene Parlamentsdebatte.
Im Sinne einer Stärkung des Wunsch- und Wahlrechtes müssen alle Menschen mit Behinderungen - unabhängig von der Art oder Schwere ihrer Behinderung - in die Lage versetzt werden, selbst entscheiden zu können, in welcher Form sie am Arbeitsleben teilhaben möchten. Entscheidend ist, dass sie individuell gefördert und bei Bedarf nach dem Prinzip des Nachteilsausgleichs dauerhaft unterstützt werden.
Das ist alles nicht neu! Weder die Ziele, noch die Ursachen für die Probleme. Und es gibt bereits eine große Zahl an Instrumenten und Regelungen, die der Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt gegensteuern sollen: Lohnkostenzuschüsse, Hilfsmittel zur barrierefreien Gestaltung des Arbeitsplatzes oder Assistenten, die den Wunscharbeitsplatz möglich machen. Diese Instrumente zur Beschäftigungsförderung sind allerdings unübersichtlich. Menschen mit Behinderungen und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen zunächst viel Zeit und Mühe investieren, um sich über ihre Rechte und Pflichten zu informieren. Häufig finden sie keine kompetenten Ansprechpartner.
Wir brauchen kein neues beschäftigungspolitisches Rahmenprogramm, wie es die Linksfraktion in ihrem Antrag fordert. Aber wir müssen dringend dauerhafte und bundesweit gültige Lösungen für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen auf dem ersten Arbeitsmarkt finden. Modellprojekte, die es nur in einigen Bundesländern gibt, und Lohnkostenzuschüsse, die nur temporär möglich sind, müssen verstetigt und damit verbindlich werden. Es gibt bereits gute Ansätze. Die Bundesregierung hat in den letzten Jahren nicht erkennen lassen, dass sie diese systematisch weiterentwickelt.
Ich möchte auf zwei Modelle eingehen, bei denen Handlungsbedarf besteht:Die Integrationsbetriebe und das sogenannte Budget für Arbeit.
Integrationsfirmen sind ein wirklich gutes Modell für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt. In diesen Betrieben haben 25 bis 50% der Mitarbeiter eine erhebliche Schwerbehinderung. Die Unternehmen werden als Betriebe des allgemeinen Arbeitsmarkts über Nachteilsausgleiche unterstützt. Diese Nachteilsausgleiche dienen nicht der Abdeckung unternehmerischer Risiken, sondern dem Ausgleich der betriebswirtschaftlichen Nachteile, die durch die besondere Zusammensetzung der Belegschaft entstehen. Die Betriebe bieten dauerhafte Arbeitsplätze zu tariflichen oder ortsüblichen Konditionen und erwirtschaften die zur Kostendeckung notwendigen Umsätze durch Teilnahme am allgemeinen Wirtschaftsleben. Heute beschäftigen etwa 700 Integrationsunternehmen rund 25.000 Personen, darunter 10.000 Menschen mit den unterschiedlichsten Behinderungen und Leistungseinschränkungen.
Die Finanzierung der Integrationsfirmen ist zunehmend unsicher. Die Mittel der Ausgleichsabgabe, die zur Finanzierung dienen, sind weitgehend ausgeschöpft. Nach Angaben der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsfirmen wäre die Beschäftigung weiterer 10.000 Menschen in Integrationsprojekten möglich, wenn eine entsprechende Finanzierung sichergestellt wäre. Hier müssen wir entsprechende Rahmenbedingungen schaffen! Es ist an der Zeit neue Wege für die Finanzierung der Nachteilsausgleiche zu finden. Mit einer Ausgestaltung des § 16e SGB II im Sinne einer nachhaltigen individuellen Förderung kämen wir hier beispielsweise einen deutlichen Schritt weiter. Aber auch die Länder sind bei der Entwicklung von Integrationsfirmen gefordert - nicht zuletzt mit finanziellen Beiträgen. Bundesweit vorbildhaft (und das seit vielen Jahren!) verhält sich jedoch nur das Bundesland Nordrhein-Westfalen, das mit Abstand die meisten Neugründungen von Integrationsbetrieben aufweist.
Als zweiten Punkt möchte ich das Budget für Arbeit ansprechen: Das Persönliche Budget ist eine Form der Leistungserbringung, die zu mehr Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen führen soll. Mit dem Budget waren viele Hoffnungen verbunden, von denen sich nicht alle erfüllt haben. So ist die Zahl insbesondere der trägerübergreifenden Budgets nach wie vor verschwindend gering. In Rheinland-Pfalz und in Niedersachsen gibt es das sogenannte Budget für Arbeit. In Niedersachsen können sich Menschen, die im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigt sind, auf Antrag die bisherige Vergütung an den Werkstattträger als Persönliches Budget auszahlen lassen und sich Leistungen bei ihren Arbeitgebern kaufen, zum Beispiel in Form von Unterstützung oder als Lohnkostenzuschuss. Eine bundesweit gültige systematische Regelung gibt es bisher nicht. Um die Situation von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt zu verbessern, ist sie nötig.
Wenn wir alleine die zuletzt von mir angesprochenen Schritte gingen, kämen wir bei der Erwerbsbeteiligung von Menschen mit Behinderungen ein gutes Stück voran.
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