Bundesregierung zieht positive Bilanz zum Bildungs- und Teilhabepaket
Auf eine mündliche Frage antwortet die Bundesregierung, dass die Verpflichtung des Bundesgesetzgebers erfüllt sei.
Auf die Frage von Markus Kurth
"Welche Bilanz zieht die Bundesregierung zum einjährigen Bestehen des Bildungs- und Teilhabepakets am 1. April 2012 und inwiefern sieht sie vor dem Hintergrund der geringen Inanspruchnahme der Leistungen den verfassungsrechtlich garantierten Zugang zu Bildung und Teilhabe gewährleistet?"
antwortete Staatssekretär Hans-Joachim Fuchtel (BMAS)
"Die Bundesregierung zieht zum einjährigen Bestehen des Bildungspakets eine insgesamt positive Bilanz. Die Inanspruchnahmequote steigt kontinuierlich.
Die weitergehende Frage nach dem „verfassungsrechtlich garantierten Zugang zu Bildung und Teilhabe“ ist auslegungsbedürftig. Sollte damit die Förderung einer entsprechenden Infrastruktur gemeint sein - wie z. B. die Einrichtung von Schulen -, so ist der Bund hierfür aufgrund der verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung nicht zuständig. Soweit sich die Frage jedoch auf die Sicherung des spezifischen sozio-kulturellen Existenzminimums von Kindern bezieht, wurde dieses verfassungsrechtliche Gebot durch die Berücksichtigung der Bildungs- und Teilhabebedarfe in den sozialen Sicherungssystemen umgesetzt. Die Verpflichtung des Bundesgesetzgebers ist damit erfüllt, weil bei Vorliegen der entsprechenden materiell-rechtlichen Voraussetzungen ein Anspruch auf Deckung dieser Bedarfe besteht."
Die Aussagen der Bundesregierung dürfen indes getrost hinterfragt und angezweifelt werden. Denn wie kann das verfassungsrechtliche Gebot umgesetzt werden, wenn Hunderttausende Kinder auch ein Jahr nach Inkrafttreten des sog. Bildungs- und Teilhabepakets die Leistungen nicht in Anspruch nehmen (können)?
Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zum Bildungs- und Teilhabepaket wird am Donnerstag, den 29. März, abschließend im Plenum des Deutschen Bundestages behandelt.
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