In einer heute erschienenen Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) wird den Eingliederungsvereinbarungen eine schlechte Kundenorientierung attestiert.
Für ihre Studie untersuchte das IAB fast 400 beobachtete Vermittlungsgespräche, rund 50 Interviews von Vermittlungsfachkräften sowie über 450 Fragebögen von Arbeitsvermittlern und Fallmanagern. Im Ergebnis wurden die Eingliederungsvereinbarungen als zu wenig individuell bewertet. Leider würden die Vermittler den „Fachlichen Hinweisen“ der Bundesagentur für Arbeit nur selten nachkommen. Weder eine gemeinsame Erarbeitung oder eine individuelle Ausgestaltung, noch eine sorgfältige Standortbestimmung zu den Stärken und zum Unterstützungsbedarf würden hinreichend vorgenommen. Dies gelte mit unterschiedlichen Einschränkungen für beide Rechtskreise des SGB II sowie des SGB III.
Statt positiven, setze die Umsetzung der Eingliederungsvereinbarungen vielmehr negative Anreize, würde doch insbesondere im SGB II die „potenzielle Sanktionsgewalt des Leistungsträgers“ gegenüber der Betonung des gegenseitigen Dienstleistungsverhältnisses unterstrichen. Diese strukturelle Ungleichheit könne wohl auch das neue 4-Phasen-Modell der Bundesagentur nicht aufheben. Ob eine bessere Beratungsqualität infolge dieser neuen Konzeption dieses lösen könne, bleibe abzuwarten.
Um die Prozessqualität zu verbessern, sei es nach Ansicht des IAB vonnöten über „klare Prozessalternativen“ nachzudenken. Da gerichtsfeste Eingliederungsvereinbarungen, die dem Einzelfall gerecht werden, wohl nur mit erheblichem Mehraufwand zu realisieren seien, sollte erwogen werden, die gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer solchen Vereinbarung aufzuheben. Erst nach der gemeinsamen Erarbeitung sowie der individuellen Ausgestaltung (Prozess der Zielfindung und –festlegung) könne der Abschluss einer Vereinbarung stehen.
Die Ergebnisse der IAB-Studie unterstützen die Grüne Position zur Verbesserung des Fallmanagements. Wir sind der Auffassung, dass die Voraussetzungen für eine qualitativ hochwertige Betreuung und ein individuelles Fallmanagement mit den dafür erforderlichen personellen Grundlagen zu schaffen sind. Hierzu gilt es u.a. die den Eingliederungsprozess ausnahmslos auf einem individuellen Profiling mit den Elementen Beratung und Diagnose und einer auf den Einzelfall zugeschnittenen Eingliederungsstrategie mit Hilfeplanung und Zielvereinbarung sowie jeweils erreichbaren Zwischenzielen zu stützen. Auch die Anforderungen an den Arbeitsuchenden, z. B. bei der Anzahl der Bewerbungen, müssen auf den individuellen Fall zugeschnitten werden. Dabei müssen zukünftig die spezifischen Anforderungen von Frauen und Alleinerziehenden besser als bislang berücksichtigt werden. Die fortlaufende Begleitung des Eingliederungsprozesses muss für alle Arbeitsuchenden gewährleistet sein. Eine Einstellung des Fallmanagements auch und gerade im Falle des Nichterreichens bestimmter Integrationsziele oder Zwischenziele nach Ablauf bestimmter Zeiträume ist nicht hinnehmbar. Hierzu haben wir einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht (http://www.iab.de/194/section.aspx/Publikation/k110831n13
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