Kleine Anfrage zur Situation contergangeschädigter Menschen in Deutschland
Zwei Jahre nach seinem Inkrafttreten fragt die Grüne Bundestagsfraktion nach den Auswirkungen des Zweiten Conterganstiftungsänderungsgesetzes.
Am 30. Juni 2009 trat das Zweite Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes in Kraft. Durch die vorgenommenen Änderungen sollten unter anderem die besonderen Bedarfe der Betroffenen für die Zukunft abgedeckt werden. Nach §44 Abs. 7 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) soll im Abstand von zwei Jahren eine Gesetzesevaluierung erfolgen. Aus diesem Anlass fragen wir die Bundesregierung nach der Evaluation, Konsequenzen aus zwischenzeitlich erfolgten Forschungen sowie Handlungsbedarf im Bereich der gesundheitlichen Versorgung contergangeschädigter Menschen.
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