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Wohngeldnovelle - Bundesregierung setzt Hürden für Wohngemeinschaften höher

12.10.2007: In einer Nacht- und Nebelaktion ist kurzfristig von der Koalition ein Regierungsentwurf zur Reform des Wohngeldes aufgesetzt worden, der es NiedrigverdienerInnen noch mehr als bisher erschwert, in eine WG zu ziehen.

Schon bisher müssen sich Mitglieder einer Wohngemeinschaft einem aufwändigen Prüfungsverfahren unterziehen, wenn ein Mitglied Wohngeld beanspruchen will. Allerdings kann man bisher relativ leicht, die Vermutung einer so genannten Wirtschaftsgemeinschaft wiederlegen. Jetzt plant die Bundesregierung bei der Berechnung des Wohngeldes von vornherein alle Mitglieder einer sog. Wohn- und Wohnwirtschaftsgemeinschaft zu Haushaltsmitgliedern zu machen. Es ist zu befürchten, dass der Nachweis, nicht gemeinsam zu wirtschaften, künftig noch schwerer zu erbringen sein wird. Völlig unakzeptabel ist die geplante Regelung, Mitbewohner für zu Unrecht erhaltene Wohngeldzahlungen haftbar zu machen. Dies hat zur Folge, dass künftig alle Wohngemeinschaften, von der Alten WG, der Studenten-WG bis zur Berufstätigen-WG das Einkommen potentieller Mitbewohner prüfen müssen. Bei nicht abschätzbaren Armutsrisiken wie Krankheit oder Arbeitslosigkeit werden sie durch die geplante neue Regelung mit in die Haftung genommen.

Diese Strategie der Zerschlagung von modernen Wohn- und Lebensformen ist nicht neu. Schon beim Arbeitslosengeld II hatten SPD und CDU zum 01.08.2006 per "Fortentwicklungsgesetz" die Umkehr der Beweislast insbesondere bei nicht-ehelichen Lebengemeinschaften eingeführt. Im Vergleich zum Wohngeldgesetz ist die Regelung im SGB II allerdings noch vergleichsweise "fortschrittlich", da man hier eine Verantwortungsgemeinschaft zugrundelegt. Danach sind neben den Familienmitgliedern nur dann Personen in die Einkommensermittlung einzubeziehen, bei denen der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen. Aber auch diese Vermutung kann widerlegt werden. Mit der nun vorgelegten Novelle zum Wohngeldgesetz hat es die Bundesregierung nicht nur versäumt, ihrem eigenen Anspruch auf Harmonisierung mit anderen Sozialgesetzen gerecht zu werden. Sie hat auch in nicht akzeptabler Weise die Hürden für Wohngemeinschaften verschärft.