23.03.2018 – Rentenpolitik
Die Hannoversche Allgemeine berichtet: http://www.haz.de/Nachrichten/Politik/Deutschland-...
Ebenso der Freitag: https://www.freitag.de/autoren/peter-nowak/wann-ko...
Die Antwort der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage: 180313 Antwort_KA Strafgefangene und Rentenversicherung.pdf
Meine Auswertung: 180316 Kurzauswertung KA Strafgefangene und Rentenversicherung.pdf
Mein Statement:
„Wer in Haft arbeiten kann und sich dabei Perspektiven erwirbt, für den steigen die Chancen auf ein straffreies und selbstbestimmtes Leben nach dem Gefängnis. Diese Möglichkeit der Resozialisierung haben allerdings viel zu wenige. Nur rund 60 Prozent aller Inhaftierten gehen einer Beschäftigung nach. In manchen Bundesländern sind es noch weniger. Und ebenso fatal: Wer arbeitet, wird mit einem Verdienst auf Taschengeldniveau und ohne Altersvorsorge abgespeist. Dies zeigen die Zahlen unserer Kleinen Anfrage.
Seit über 40 Jahren, seit der Kanzlerschaft von Helmut Schmidt, warten Strafgefangene auf die dringend notwendige Umsetzung der Strafvollzugsreform von 1976. Doch zehntausende Gefangene werden trotz Arbeit noch immer nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen. Geringere Renten, weniger Chancen auf Erwerbsminderungsschutz, hohe Hürden bei den Krankenkassen: Wer inhaftiert war, verlässt die JVA mit leeren Taschen. Das ist nicht nur ein sozialpolitisches, sondern auch ein innenpolitisches Problem. Denn durch diese in den Rahmenbedingungen des Strafvollzugs angelegte mangelhafte Anerkennung von Arbeit steigt die Gefahr, dass ehemalige Gefangene wieder straffällig werden.
Die Länder scheuen eine zusätzliche Belastung ihrer Haushalte und verhindern seit Jahrzehnten eine Lösung. Es gibt keinen Grund zu glauben, dass das nun anders werden könnte. Wenn ihr am Gedanken der Resozialisierung ernsthaft gelegen ist, muss die Bundesregierung endlich eine aktive Rolle übernehmen.“