04.02.2020 – Rentenpolitik
Das Statusfeststellungsverfahren dient der Abgrenzung von selbstständiger und abhängiger Beschäftigung und somit der Klärung des Sozialversicherungsstatus. Es soll Klarheit schaffen bezüglich Beitragspflicht und Leistungsanspruch. (Solo-)Selbstständige sollen davor geschützt werden, dass sich Arbeitgeber*Innen ihrer Verantwortung entziehen, indem sie Lohnnebenkosten sparen und abhängig Beschäftigte in die prekäre Scheinselbstständigkeit drängen.
In der Praxis führen die festgelegten Abgrenzungskriterien leider häufig dazu, dass gleichartige Aufträge im Ergebnis der Prüfverfahren unterschiedlich bewertet werden. Dies führt bei Selbstständigen zu erheblicher Rechts- und damit auch Planungsunsicherheit. Insbesondere dann, wenn ein Verlust der Selbstständigkeit bzw. des Auftraggeber*Innen -Status zu einer Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen führt. Zudem dauern die Antragsverfahren mit aktuell durchschnittlich 85 Tagen sehr lange.
Die vorliegende Antwort der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage zeigt, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarte Gesetzesänderung, durch die das Statusfeststellungsverfahren vereinfacht und widerspruchsfrei ausgestaltet werden soll, auf sich warten lässt. Die Bundesregierung ist noch immer dabei zu prüfen, inwiefern das Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV so ausgestaltet werden kann, dass mehr Planungssicherheit entsteht.
Die Antwort auf die Kleine Anfrage finden Sie hier. Meine Auswertung können Sie hier nachlesen.