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19.12.2017 – Arbeit und Soziales

Schulmaterial-Kosten: Schulbücher sind nicht durch die sogenannte Schulbedarfs-Pauschale erfasst

Nach einem aktuellen Urteil des Landessozialgerichts in Celle am Montag, sind die Kosten für Schulbücher nicht durch die Schulbedarfs-Pauschale gedeckt. Damit haben die Kläger einen Teil-Erfolg erzielt. Denn aus dem Schulbedarfspaket stehen den Schülerinnen und Schülern aus Familien im Hartz IV Bezug nur 100 € zu. Tatsächlich mussten die Kläger jedoch bis zu 330 € pro Jahr an Materialien ausgeben.

Auch wir Grünen haben uns in dem Antrag "Gesellschaftliche Teilhabe und gute Bildung für alle Kinder und Jugendlichen sicherstellen" dafür eingesetzt, dass die Schulbedarfe, die im Rahmen des Schulbedarfspakets erstattet werden, an den tatsächlichen Bedarf anzupassen sind. Weitere Informationen zum Urteil finden Sie bitte hier:

https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hanno...

https://www.landessozialgericht.niedersachsen.de/a...

 
 
 
 
 
 

 

 
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