27.01.2021 – Arbeit und Soziales, Wahlkreis
Zur Pflicht zum Tragen von FFP2- oder medizinischen Masken im ÖPNV und im Einzelhandel erklärt Markus Kurth, Bundestagsabgeordneter für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus Dortmund:
„Die Verordnung des Landes zum Tragen von FFP2- oder medizinischen Masken im ÖPNV und im Einzelhandel ist sicherlich eine notwendige Maßnahme zur besseren Eindämmung der Corona-Pandemie.
Das einfachste wäre es, wenn das Land eine Kooperation mit den örtlichen Jobcentern eingeht. Ähnlich wie es zurzeit die Krankenkassen praktizieren, können die Jobcenter die Haushalte im ALG II-Bezug per Brief Gutscheine zukommen lassen. Mit diesen Gutscheinen können in den Apotheken die Masken eingetauscht werden. Die Apotheken wiederum lassen sich die Kosten beim örtlichen Jobcenter oder beim Land rückerstatten.
Menschen, die wegen Wohnungs- oder Obdachlosigkeit über das Jobcenter schlecht zu erreichen sind, müssen über das Hilfesystem direkt mit entsprechenden Masken versorgt werden.
Diese und andere Maßnahmen sind vom Land einzuleiten. Letztendlich müssen der Gesundheitsschutz und die Versorgungssicherheit für alle gewährleistet sein.“