21.11.2019 – Rentenpolitik
Mein Zitat in voller Länge:
„Bei genauer Betrachtung zeigt sich, wie schwer es ist, einen Hybrid aus bedürftigkeitsgeprüfter Sozialleistung und Versicherungsleistung in die bestehende Systematik des Sozialrechts einzufügen. Nach der gegenwärtigen Rechnung der Großen Koalition werden viele Menschen gar keine Grundrente, sondern weiterhin Sozialhilfe erhalten. Denn bei Berücksichtigung der Kranken- und Pflegeversicherung wird in zahlreichen Fällen die Grundrente unterhalb der Grundsicherung im Alter liegen, so dass die so genannte Freibetragsregelung greift. Dies bedeutet aber, dass die Berechtigten weiterhin ihr Einkommen und Vermögen lückenlos offenlegen müssen.
Letztlich geht der Streit der GroKo in eine neue Runde: Denn es wird nun entscheidend von der Ausgestaltung der geplanten Gleitzone und von der Höhe des Wohngelds abhängen, ob überhaupt eine nennenswerte Zahl langjährig Versicherter aus der Grundsicherung im Alter herauskommt.
Daher trete ich für unser Modell der Grünen Garantierente ein, das deutlich mehr Menschen aus der Altersarmut holt: Schon bei 30 Beitrags- und Anrechnungszeiten wird die Rente durch die Garantierente auf einen festen Betrag von 991,5 Euro brutto aufgestockt. Die Garantierente liegt über dem Existenzminimum und kommt ohne eine bürokratisch aufwändige Einkommensprüfung aus. Jedoch werden die Einkommen der Ehepartner vollständig miteinander verrechnet bei der Einkommensprüfung. Neben Erwerbs-, Kindererziehungs- und Pflegezeiten werden bei der Garantierente auch Zeiten der Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit, Nichterwerbstätigkeit wegen Schwangerschaft oder Mutterschutz angerechnet.“
Artikel in der WirtschaftsWoche