02.03.2018 – Rentenpolitik
Seit Jahren setzen wir uns für eine Lösung für die schwierige Situation vieler in der DDR geschiedener Frauen ein. Vor wenigen Monaten beanstandeten auch die Vereinten Nationen die bestehenden Regelungen, die dazu beitragen, dass die betroffenen Personen regelmäßig über eine geringe eigene Altersrente verfügen.
Zum Hintergrund:
Vor 1992 im Gebiet der ostdeutschen Bundesländer Geschiedene sind von der Teilhabe an den Rentenanwartschaften ihrer früheren Gatten ausgeschlossen. So kann eine Frau aus den alten Bundesländern, deren Ehe vor 1977 geschieden wurde, eine Geschiedenenwitwenrente beziehen, wenn ihr geschiedener Ehemann ihr vor seinem Tod Unterhalt gezahlt hat. Eine Frau aus den neuen Bundesländern, deren Ehe vor 1977 geschieden wurde, hat hingegen keinen Anspruch auf eine Geschiedenenwitwenrente, auch dann nicht, wenn ihr Mann gerichtlich dazu verurteilt wurde, ihr Unterhalt zu zahlen. Der Versorgungsausgleich wurde im Beitrittsgebiet erst zum 1. Januar 1992 eingeführt.
Wir Grünen plädieren für eine Antwort in Anlehnung an den Versorgungsausgleich, der die seit vielen Jahren bestehende Gerechtigkeitslücke endlich schließt. Voraussichtlich noch im Frühjahr werden wir unseren Ansatz im Deutschen Bundestag diskutieren.
Den Antrag können Sie hier herunterladen: 180301 Antrag In der DDR Geschiedene_Grüne Bundestagsfraktion.pdf