10.05.2019 – Rentenpolitik
Bergleute in der Braunkohleveredlung der DDR waren erheblichen gesundheitlichen Belastungen ausgesetzt. 1968 wurden den in diesem Bereich Beschäftigten vonseiten der DDR besondere Ansprüche auf eine Altersversorgung mit Entschädigungscharakter zuerkannt. Für einen Teil der ehemaligen Bergleute bestehen diese besonderen Ansprüche bis heute fort. Im Falle eines Renteneintritts nach dem 31. Dezember 1996 ist dies allerdings nicht der Fall. Viele der Betroffenen, die sich - im Wissen um die besondere Alterssicherung - trotz aller Härten für eine berufliche Tätigkeit in der Braunkohleveredlung entschieden hatten, empfinden diese Stichtagsregelung zurecht als inakzeptabel und mitunter demütigend. Allein unter den einstigen Beschäftigten im sächsischen Espenhain betrifft diese Regelung heute mehrere hundert Personen.
Seit Jahrzehnten streiten die Betroffenen, darunter etwa die Solidargemeinschaft der Bergleute in der Braunkohleveredlung Borna/Espenhain, für eine angemessene Alterssicherung. Auch angesichts des Alters und des Gesundheitszustandes der Betroffenen ist nach unserer Auffassung eine schnelle Lösung zwingend notwendig.
Den Antrag finden Sie hier: 190509 Antrag_Alterssicherung für Braunkohleveredler.pdf