17.01.2020 – Rentenpolitik, Arbeit und Soziales
„Betrachtet man in Gänze die aktuellen Gräben in der großen Koalition, die von Jens Spahn veranlasste Verzögerung des Zeitplans, die ungeklärte Finanzierung und die ungewisse Machbarkeit des automatischen Datenabgleichs zwischen Rentenversicherung und Finanzämtern, ist eines schon jetzt völlig klar: Die Grundrente der Großen Koalition wird nicht zum 1. Januar 2021 kommen.
Der neuerliche Streit in der Groko um die Grundrente zeigt vor allem eines: Es gibt keinen Geist der Zusammenarbeit, sonst hätte sich das Sozialministerium wenigstens mit den Sozialpolitikern der Union im Vorhinein abgestimmt. Der Eindruck drängt sich auf, dass die SPD den Versuch unternimmt, die Schraube noch ein paar Umdrehungen weiter anzuziehen. Man muss sich fragen, ob die Sozialdemokraten überhaupt noch die Grundrente wollen oder ob hier schon der Versuch unternommen wird, eine plausible Sollbruchstelle für das Scheitern der Koalition zu entwerfen.
Allerdings steht die Union in punkto Kooperationsbereitschaft den Sozialdemokraten kaum nach. Der Wirtschaftsflügel formuliert Einwände, die zum Teil konstruiert wirken. Viele davon sind außerdem schon lange bekannt, z.B. die Tatsache, dass eine Einkommensanrechnung bei unverheirateten Paaren faktisch nicht möglich ist oder etwa der Umstand, dass pauschal versteuerte Kapitalerträge nicht mehr als Einkommen erkennbar sind. Offenbar gibt es auch in der Union erhebliche Teile, denen ganz grundsätzlich der Wille zur Einigung fehlt.“