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23.09.2020 – Rentenpolitik

Corona-Krise: Jetzt zeigt sich ein entscheidender Vorzug der gesetzlichen Rentenversicherung für Selbstständige

​Mein Statement zu den Äußerungen von Sozialminister Heil zur Alterssicherung der Selbstständigen in der Rheinischen Post:
In der Krise zeigt sich ein entscheidender Vorzug der gesetzlichen Rentenversicherung: Die angesammelten Rentenversicherungsansprüche sind im Gegensatz zu frei verwertbaren Anlagen und privatem Vermögen auch im Falle einer Insolvenz pfändungssicher. Nicht wenige Selbstständige müssen momentan auf ihre Rücklagen für das Alter zugreifen, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzufedern. Die Rücklagen in der gesetzlichen Rentenversicherung sind demgegenüber krisenfest

Zudem ist, wer über kapitalgedeckte private Altersvorsorge verfügt, nicht vor veritablen Gaunern gefeit. Das sieht man an Wirecard und anderen, die die kleinen und mittleren Ersparnisse von Privatanlegern unter Umständen vernichten.

Als Lehre aus der Krise muss die Bundesregierung in der Altersvorsorge für die Selbstständigen weiter gehen, als im Koalitionsvertrag vereinbart. Die nicht anderweitig abgesicherten Selbstständigen sind zu ihrem Schutz in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Das muss die Bundesregierung noch in dieser Wahlperiode auf den Weg bringen. Ein praktikable Regelung muss dabei die finanzielle Situation der Selbstständigen in der Pandemie berücksichtigen, damit die Altersvorsorge nicht zur zusätzlichen Belastung wird.

Hier geht's zum Interview: https://rp-online.de/politik/deutschland/hubertus-...

 
 
 
 
 
 

 

 
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