Deswegen stellen wir ausnahmslos alle Menschen mit ihren Potentialen und Bedürfnissen nach Beteiligung in den Mittelpunkt unserer Politik. Neben der Absicherung großer Lebensrisiken wie „Alter“, „Krankheit“ oder „Arbeitslosigkeit“ sorgen wir uns selbstverständlich um Menschen mit Bedürfnissen, die weit vielschichtiger sind. Kinder in armen Haushalten haben oft mehr als „nur“ das Problem geringer finanzieller Mittel. Sie sind öfter krank, haben nur bedingt Zugang zu gesunder Ernährung oder angemessener Freizeitgestaltung. Vielfältige Hindernisse stehen der Entwicklung ihrer Potentiale entgegen.
Alleinerziehende Eltern ohne Berufsabschluss benötigen nicht nur eine Qualifikationschance, sondern neben einer adäquaten Kinderbetreuung auch oftmals eine Begleitung nach einer Jobvermittlung. Die Beispiele von Personen mit höherem und komplexerem Unterstützungsbedarf ließen sich fortsetzen. Doch ob geduldete und anerkannte Flüchtlinge mit ihren Verständigungsproblemen, ob chronisch kranke Personen mit einer Erwerbsminderung oder ob Menschen mit psychischen Erkrankungen: Wir sorgen uns um deren Absicherung und eröffnen vor allem ihnen Teilhabemöglichkeiten.
Eine solcherart verstandene Sozialpolitik hat neben dem Selbstzweck einer humanen, inklusiven Gesellschaft den Vorteil, politisch stabilisierend und volkswirtschaftlich stimulierend zu wirken. Denn eine Gesellschaft, die grundsätzlich jede und jeden einbezieht, lernt auch deren Potentiale kennen, lernt sie einzusetzen und verzichtet nicht wie selbstverständlich auf die Leistungskraft eines Teils der Bevölkerung.
10.04.2018 – Rentenpolitik, Arbeit und Soziales
Die Antwort der Bundesregierung zeigt, dass viel zu viele Menschen Probleme beim Erreichen der Regelaltersgrenze haben. Das zeigt die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage von uns.
04.04.2018 – Rentenpolitik, Arbeit und Soziales
Wir wollen echte Selbständigkeit fördern, fair bezahlen und sozial absichern, um den ruinösen Wettbewerb mit Dumpinglöhnen zu unterbinden. Hierfür senken wir die Mindestbeiträge zur Krankenversicherung und beziehen alle nicht anderweitig abgesicherten Selbständigen in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Die Honorare müssen angemessen sein, insbesondere wenn es um Aufträge der öffentlichen Hand geht. Gleichzeitig gehen wir gegen Scheinselbständigkeit und die Auslagerung ganzer Belegschaften in die Selbständigkeit aus Kostengründen vor.
22.03.2018 – Arbeit und Soziales
„Wie erreichen wir das Ziel einer individuellen und sanktionsfreien Grundsicherung? Das ist die Debatte, die wir führen müssen [....] Wir sollten uns bemühen, der Würde derjenigen, die zumeist ungewollt in Abhängigkeit geraten, gerecht zu werden."
19.03.2018 – Arbeit und Soziales
Nach wie vor boomen illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit. Die Folgen sind nicht nur Lohndumping für die Betroffenen, sondern auch Millionen nicht gezahlter Sozialbeiträge für die Versichertengemeinschaft. Wir fordern mehr Kontrolle und Personal für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit.
27.02.2018 – Arbeit und Soziales, Grüne Politik
Die Bewertung der AG Arbeit und Soziales der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/DIE GRÜNEN können Sie hier runterladen:
09.02.2018 – Rentenpolitik, Arbeit und Soziales
für die Bereiche Arbeit, Gesundheit und Soziales
31.01.2018 – Arbeit und Soziales
22.01.2018 – Rentenpolitik, Arbeit und Soziales
Ich frage nach aktuellen Daten zum Statusfeststellungsverfahren sowie zur Situation von Honorarlehrkräften.
19.01.2018 – Arbeit und Soziales
Meine erste Rede in der neuen Legislaturperiode - zum Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung.
20.12.2017 – Rentenpolitik, Arbeit und Soziales
Eine Untersuchung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Böckler-Stiftung (WSI) zeigt das Ausmaß des sogenannten Gender Pension Gaps in allen drei Säulen der Alterssicherung.
19.12.2017 – Arbeit und Soziales
Nach einem aktuellen Urteil des Landessozialgerichts in Celle am Montag, sind die Kosten für Schulbücher nicht durch die Schulbedarfs-Pauschale gedeckt. Damit haben die Kläger einen Teil-Erfolg erzielt. Denn aus dem Schulbedarfspaket stehen den Schülerinnen und Schülern aus Familien im Hartz IV Bezug nur 100 € zu. Tatsächlich mussten die Kläger jedoch bis zu 330 € pro Jahr an Materialien ausgeben.
22.11.2017 – Arbeit und Soziales, Grüne Politik
Meine Bewertung der Sondierungsgespräche können Sie hier herunterladen: