18.03.2020 – Rentenpolitik
Mit der sogenannten Grundrente verfolgt die Bundesregierung das Ziel, alle Personen mit langjährigen Beitragszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung (sowie Zeiten der Erziehung und Pflege) ihrer Lebensleistung entsprechend abzusichern. Das Bundeskabinett hat den entsprechenden Gesetzentwurf am 19. Februar 2020 beschlossen.
Zahlreiche Fragen waren allerdings noch ungeklärt. Mit unserer Kleinen Anfrage haben wir das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter anderem um eine Reaktion auf die ungewöhnlich deutliche Kritik der Deutschen Rentenversicherung Bund gebeten. Diese hatte den Zeitplan der Bundesregierung, die Grundrente ab dem 1. Januar 2021 auszuzahlen, recht offen in Frage gestellt. Zudem fehlten bislang Daten zu den längerfristigen Auswirkungen der Grundrente, sowohl hinsichtlich der Zahl der Anspruchsberechtigten als auch der Kosten. Fraglich war außerdem, ob die Bundesregierung die nach wie vor vorhandenen Gerechtigkeitsprobleme (hohe Hürden bei der Inanspruchnahme aufgrund der mangelhaften Berücksichtigung rentenrechtlicher Zeiten) im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zu lösen gedenkt.
Die Antwort der Bundesregierung können Sie hier herunterladen: 200306 KA Grundrente_Antwort.pdf
Hier geht es zum Artikel des RND: https://www.rnd.de/politik/grundrente-kommt-sie-du...