Grüne Bundestagsfraktion stellt Antrag zur Anrechnung von Aufwandsentschädigungen auf die Rente.
Das ehrenamtliche Engagement als Bürgermeisterin, Gemeinderats- oder Kreistagsmitglied bildet gewissermaßen das Wurzelwerk der Institutionen unseres Rechts- und Sozialstaats. Aufwandsentschädigungen decken Aufwendungen zur Erhaltung und Sicherung der ehrenamtlichen Tätigkeit. Sie werden, sofern sie keinen konkreten Verdienstausfall ersetzen, nicht als Hinzuverdienst im rentenrechtlichen Sinne gewertet. Das geht auf eine Übergangsregelung zurück, die im Nachgang zu einer Entscheidung des Bundessozialgerichts und deren Umsetzung durch die Deutsche Rentenversicherung vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde. Nach dieser Entscheidung ist der steuerpflichtige Teil der Aufwandsentschädigungen Arbeitseinkommen bzw. Arbeitsentgelt und damit als Hinzuverdienst anzusehen und kann in der Folge die Erwerbsminderungsrente bzw. die vorgezogene Altersrente teils erheblich verringern.
Ein Beispiel: Ein Ratsmitglied einer Gemeinde mit mehr als 450.000 Einwohnern erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 510 Euro. Der steuerpflichtige Anteil beträgt 235 Euro. Hinzu kommen Einnahmen aus einem Nebenverdienst in Höhe von 400 Euro. Das anzurechnende Gesamteinkommen von 635 Euro läge somit über der Hinzuverdienstgrenze von monatlich 450 Euro für eine Vollrente. Die Vollrente würde automatisch um ein Drittel gekürzt und das Ratsmitglied erhielte nur noch eine 2/3-Rente. Zwar findet diese Rechtsauffassung aufgrund der Übergangsregelung erst nach dem 30.09.2017 Anwendung. Doch spätestens nach der kommenden Bundestagswahl würde es zu teils erheblichen Verschlechterungen für den genannten Personenkreis kommen. Die Bundesregierung ist indes nicht gewillt, an diesem Zustand etwas zu ändern.
Den Entschließungsantrag finden Sie hier: bundestag.de
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