Grüne Bundestagsfraktion stellt Kleine Anfrage zu den Maßnahmen zur Begünstigung der in das Rentenpaket nicht einbezogenen Versicherten
Am 1. Juli 2014 trat das Rentenpaket in Kraft. Die Entscheidung der Bundesregierung, die neuen Leistungen in Höhe von jährlich mindestens 10 Mrd. Euro fast komplett über die Rentenkasse und nicht über Steuern zu finanzieren, hat gravierende Folgen. Versicherte, die nicht nur nichts beziehungsweise wenig von den neuen Leistungen haben, müssen diese sogar über ein geringeres Rentenniveau sowie über höhere Rentenbeiträge finanzieren. Sie sind die Verliererinnen und Verlierer des Rentenpakets.Für diejenigen Versicherten etwa, deren Rente nicht zum Leben reicht oder deren gesundheitlicher Zustand eine weitere Arbeit unmöglich macht, wird darüber hinaus der Spielraum für zielgerichtete Leistungsverbesserungen mutmaßlich auf Jahrzehnte hinaus eingeengt. Schon jetzt muss die Bundesregierung einräumen, dass etwa die solidarische Lebensleistungsrente unter einem Finanzierungsvorbehalt steht. Doch selbst wenn sie käme, würden weniger als ein Prozent aller Rentnerinnen und Rentner profitieren (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 29 auf Bundestagsdrucksache 18/115).Es ist fraglich, was unter diesen Voraussetzungen für die Verliererinnen und Verlierer des Rentenpakets überhaupt noch möglich ist.
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