Grüne wollen Gelder der Rentenkasse zusammenhalten und lehnen das vorgelegte Gesetz ab
Union und SPD lehnen eine Beitragssatzsenkung ab, um ihre milliardenschwere Rentenpläne finanzieren zu können. Die aktuelle Rücklage in Höhe von rund 40 Mrd. Euro wird bis zum Jahr 2018 fast vollständig aufgebraucht. Höhere Beitragssätze, ein niedrigeres Rentenniveau sowie ein erhöhter Bundeszuschuss stämmen darüber hinaus die fast 200 Mrd. Euro bis zum Jahr 2030.
Bündnis 90/Die Grünen machen in einem eigenen Entschließungsantrag deutlich, warum sie die Pläne der Bundesregierung ablehnen . Ein sprunghafter Beitragssatzanstieg ab dem Jahr 2019 ist weder im Sinne der Beschäftigten, noch im Sinne der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.
Die Reden der gestrigen Debatte gingen zu Protokoll.
Markus Kurth:
„Die Bundesregierung verzichtet in ihrem Gesetzentwurf auf die gesetzlich vorgeschriebene Beitragssatzsenkung, um einen großen Teil des von ihr versprochenen Rentenpakets zu finanzieren. Dazu gehören die höheren Rentenanwartschaften für Kindererziehungszeiten, die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren ab 63 und kleinere Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente und beim Reha-Budget.
Auch Bündnis 90/Die Grünen wollen keine Absenkung des Rentenbeitragssatzes. Zum einen ist – bedingt durch die demografischen Veränderungen – auch langfristig mit weiter steigenden Beiträgen zu rechnen. Für diesen absehbaren Beitragsanstieg sollte schon heute Vorsorge getroffen werden, um die Auswirkungen für die Wirtschaft und auch für die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler abzufedern. Deswegen sollte eine höhere Nachhaltigkeitsrücklage gebildet werden.
Da es der Bundesregierung aber eindeutig um die -Finanzierung ihrer Wahlversprechen geht, wird das höhere Beitragsaufkommen und gleichzeitig das Geld der Rücklage ausgegeben, das dann später an anderer Stelle fehlt. Wir lehnen diese falsche Prioritätensetzung zulasten der finanziellen Stabilität der Rentenversicherung ab und werden den Gesetzentwurf der Bundesregierung daher ab-lehnen.
Die öffentliche Anhörung zum Beitragssatzgesetz 2014 am 17. Februar 2014 im Arbeits- und Sozialausschuss offenbarte, dass zehn von zwölf Sachverständigen die Obergrenze der Nachhaltig-keitsrücklage von 1,5 Monatsausgaben für zu niedrig einschätzen. Für eine gänzliche Abschaffung der Obergrenze gab es indes keine Mehrheit. Nach unserer Auffassung sollte die Rücklage dazu ver-wendet werden, den Rentenbeitragssatz auch über 2020 hinaus möglichst lange unter 20 Prozent bei einem gleichzeitig angemessenen Rentenniveau zu halten.
Zugleich steht die Rente auch auf der Leistungsseite vor großen Herausforderungen. Bei den beitragsfinanzierten Leistungen sind vor allem Verbesserungen bei Erwerbsminderung und Rehabili-tation notwendig. Die von der Bundesregierung geplanten Maßnahmen zur Verbesserung der Er-werbsminderungsrente gehen in die richtige Richtung, reichen aber nicht aus. Die Abschläge auf Erwerbsminderungsrenten sollten abgeschafft wer-den, wenn der Zugang allein aufgrund medizini-scher Diagnose und Prüfung erfolgt. An den Abschlägen auf Erwerbsminderungsrenten hält die Bundesregierung aber ausdrücklich fest. Aktuell stehen zudem nicht ausreichend Mittel zur Rehabi-litation zur Verfügung. Wird das Reha-Budget nicht umgehend bedarfsgerecht ausgestaltet, wird die Zahl der Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner absehbar steigen.
Auch der Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke tritt für eine Beibehaltung des Beitragssatzes ein. In der Begründung heißt es, dass ansonsten „dringend notwendige systemgerecht zu finanzierende Leistungsverbesserungen … wie Verbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten und des Leis-tungsniveaus … auf längere Zeit erschwert oder gar verhindert würden“. Außerdem soll die Ober-grenze der Nachhaltigkeitsrücklage gänzlich auf-gehoben werden.
Wir lehnen den Gesetzentwurf der Linken ab, da wir – ähnlich wie die meisten Sachverständigen – eine gänzliche Abschaffung der Obergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage für nicht sinnvoll erachten. Ohne eine Obergrenze würde es an einer Systematik für eine Beitragssatzfestsetzung fehlen. Zudem geht es den Linken einseitig um Verbesserungen des Leistungsniveaus. Wir hingegen möchten die finanziellen Spielräume gleichermaßen für einen gedämpften Beitragssatzanstieg sowie für ein an-gemessenes Rentenniveau verwenden. Hierzu stellen wir einen eigenen Entschließungsantrag.“
Die gesamte Debatte können Sie ab S. 166 im Plenarprotokoll nachlesen (http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/18/18017.pdf).
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