Auf eine mündliche Frage erklärt die Bundesregierung, dass die Bund-Länder-Gespräche zur Fortentwicklung des Asylbewerberleistungsgesetzes bis auf unbestimmte Zeit ausgesetzt werden.
Auf die Frage von Markus Kurth
"Wo fand das Treffen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe am 14. März 2012 zur Erarbeitung eines gemeinsamen Eckpunktepapiers zur Zukunft des Asylbewerberleistungsgesetzes statt und wann ist nach Auffassung der Bundesregierung mit mit dem Beschluss eben dieses Papiers zu rechnen?"
antwortete Staatssekretär Hans-Joachim Fuchtel (BMAS)
"Am 14. März 2012 hat die Bund-Länder-Arbeitsgruppe nicht getagt. Der Meinungsbildungsprozess ist noch nicht abgeschlossen. Ein neuer Sitzungstermin ist noch nicht bestimmt."
Damit ist klar, dass die Bundesregierung auch weiterhin auf Zeit spielt und die Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auch zwei Jahre nach dem sog. Regelsatzurteil des Bundesverfasssungsgerichts mit einem monatlichen Regelsatz zurecht kommen müssen, der zum Leben nicht reicht. Es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis das BVerfG in dieser Sache zu einem Urteil kommen und die Politk der schwarz-gelben Bundesregierung für nicht verfassungsgemäß kritisieren wird. Die Grüne Bundestagsfraktion fordert auch weiterhin die Abschaffung des Gesetzes und hat hierzu einen Gesetzentwurf erarbeitet.
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