11 Sachverständige äußerten sich heute im Arbeits- und Sozialausschuss zum vorgelegten Gesetzentwurf der Bundesregierung.
Der Gesetzentwurf beinhaltet als so genanntes Omnibusgesetz gleich mehrere gesetzliche Änderungen. So sieht der Gesetzentwurf etwa Änderungen bei der Sozialversicherungspflicht in dualen Studiengängen vor, Hinzuverdienstregelungen bei ehrenamtlichen Tätigkeiten im SGB VI, Übertragung von Rentenversicherungsbeiträgen für Werkstattbeschäftigte, Moratoriumslösung im Bereich SGB VII oder bei der Entlastung der Sozialgerichtsbarkeit. Die gesammelten schriftlichen Stellungnahmen finden Sie im Anhang. Das Wortprotokoll der heutigen Anhörung liegt in wenigen Wochen vor.
Das Gesetz wird voraussichtlich am Mittwoch abschließend im Arbeits- und Sozialausschuss beraten. Mit Sicherheit wird es auf der Grundlage der heutigen Anhörung Änderungsanträge geben.
Bündnis 90/Die Grünen legten während der einstündigen Anhörung einen Schwerpunkt auf den Aspekt der Entlastung der Sozialgerichtsbarkeit. Hierzu luden sie den Sachverständigen Herrn Helbig, Vizepräsident des Berliner Sozialgerichts ein.
Eindrücklich bezifferte dieser einen enormen Anstieg sog. Hartz-IV-Klagen an den Sozialgerichten. So sei die Zahl der Klagen im Bereich SGB II und SGB XII am Berliner Sozialgericht von 7.000 im Jahr 2005 auf 32.000 Klagen im Jahr 2010 gestiegen. Ursächlich für die hohe Klagequote seien insbesondere mangelhafte Bescheide sowie Probleme des materiellen Rechts. Eine wirklich substantielle Entlastung des Sozialgerichts sei nicht über eine Einschränkung des individuellen rechtlichen Zugangs herstellbar. Vielmehr sei es geboten eine vorgerichtliche Klärung durch Anhörungsmöglichkeiten der Betroffenen herbeizuführen. Explizit sprach sich Herr Helbig für die Wiedereinführung der Pauschgebühren für SGB II-Träger aus. Eine Forderung, die auch die Grüne Bundestagsfraktion jüngst in ihrem Antrag aussprach: Hier gibt es weitere Informationen zum Gesetzentwurf
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