Arbeitsmarktreform: Bundesrat verzögert Inkrafttreten des Gesetzes
In seiner heutigen Sitzung verweist der Bundesrat das von schwarz-gelb beschlossene Gesetz zur Neuordnung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente in den Vermittlungsausschuss. Völlig zurecht!
Die Bundesländer stimmten dem Gesetz in ihrer heutigen Sitzung nicht zu, da die Reform insbesondere die Hilfen für die Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen massiv kürzt.
Da es sich nicht um ein Zustimmungsgesetz handelt, kann die schwarz-gelbe Mehrheit im Deutschen Bundestag die möglichen Änderungsvorschläge der Bundesländer allerdings überstimmen. Es ist daher weder davon auszugehen, dass das Gesetz nicht in Kraft tritt noch dass es weitere Änderungen geben wird. Eine gute Übersicht über Gesetzgebungsverfahren allgemein gibt es hier: www.bundesrat.de Hier geht es zu den ausführlichen Hintergrundinformationen zum Gesetz
Im Anhang findet sich eine Synopse der Regelungsänderungen (310 Seiten!). Die Änderungen auf den Seiten 1 bis 29 treten mit Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt in Kraft, also nachdem die Bundesregierung gegengezeichnet und der Bundespräsident das Gesetz ausgefertigt hat. Alle anderen Änderungen treten zum 1.4.2012 in Kraft.
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