Das Recht zu wählen und gewählt zu werden gilt nicht für alle Menschen in Deutschland. Einige werden aufgrund ihrer Behinderung ausgeschlossen.
Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention am Deutschen Institut für Menchenrechte hat gestern ihr Policy Paper "Gleiches Wahlrecht für alle? - Menschen mit Behinderungen und das Wahlrecht in Deutschland" vorgestellt.
"Das deutsche Wahlrecht ist alles andere als inklusiv", so Leander Palleit, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Monitoring-Stelle. Vom Wahlrecht sind auf Bundesebene Menschen ausgeschlossen, denen ein Betreuer oder eine Betreuerin für alle Angelegenheiten bestellt worden ist. Ebenfalls ausgeschlossen sind Menschen, die eine Straftat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben und wegen befürchteter Allgemeingefährlichkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind. Diese Regelungen werden im Bundeswahlgesetz getroffen (§ 13 Nr. 2 und 3).
Das Policy Paper der Monitoring-Stelle können Sie hier herunterladen:
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/de/monitoring-stelle/publikationen.html
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