29.09.2011 – Inklusion
"Reha vor Rente – dieser Grundsatz ist sinnvoll. Gute Rehabilitation ist im Ernstfall die Voraussetzung für die Möglichkeit, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Sie ist vor allem wichtig, wenn wir auf die Entwicklungen schauen, die wir am Arbeitsmarkt in Zukunft zu erwarten haben. Die demografische Entwicklung wird zu einer steigenden Zahl älterer Beschäftigter führen. Die Verlängerung des Erwerbslebens, die wir durch die Heraufsetzung des Renteneintrittsalters haben werden, trägt ebenfalls dazu bei. Der Bedarf an Rehabilitation wird sich erhöhen. Im Antrag der Linksfraktion wird das ja genau so formuliert.
Die Haushaltsmittel der gesetzlichen Rentenversicherung werden seit 1997 durch den § 220 im SGB VI, den sogenannten Rehadeckel, begrenzt. Die jährlichen Ausgaben werden demnach entsprechend der voraussichtlichen Entwicklung der Bruttolohn- und -gehaltssumme je durchschnittlich beschäftigtem Arbeitnehmer festgesetzt. Das Rehabudget orientiert sich also an der Lohnentwicklung, nicht am Bedarf.
Zwei Drittel der Rehabilitationsausgaben der Deutschen Rentenversicherung liegen im Bereich der medizinischen Rehabilitation. Und für diesen Bereich muss man feststellen, dass die Differenz zwischen der kontinuierlich ansteigenden Zahl der Rehabilitationsanträge und der Zahl der Bewilligungen seit 2006 immer größer geworden ist. Es werden im Verhältnis also weniger Anträge bewilligt, auch wenn die Zahl der bewilligten Anträge insgesamt leicht steigt.
Ganz offensichtlich steht die Rentenversicherung vor dem Problem, die steigenden Ansprüche an ihre Leistungen im Rahmen ihrer Mittel zu bewältigen. Sie ist also gezwungen, entweder weniger Anträge zu bewilligen oder ihre Ausgaben für die einzelnen Rehabilitationsleistungen zu senken. Es gibt durchaus politisch sinnvolle Maßnahmen, die auch zu Kostensenkungen führen: eine Schwerpunktlegung auf ambulante Leistungen oder indem Leistungen flexibel auf individuelle Fälle abgestimmt werden. Nichtsdestotrotz steigt die Bedeutung der Rehabilitation insgesamt. Rehabilitation wird wichtiger und muss entsprechend gesichert werden. Eine Politik der Ausgliederung, wie sie die Bundesregierung arbeitsmarktpolitisch faktisch betreibt, ist nicht zielführend. Es muss den Menschen auch tatsächlich möglich sein, entsprechend lange zu arbeiten. Die Rahmenbedingungen sind so zu setzen, dass niemand gezwungen ist, in Frührente zu gehen, weil es keine Alternativen gibt.
Der politische Wille zur Anhebung des Rehadeckels ist auf fast allen Seiten vorhanden: Nicht nur die Linke fordert, die Rehabilitationsleistungen dem Bedarf entsprechend zu gewähren und mit dieser Zielvorstellung auch die Regelung des § 220 SGB VI zu ändern. Auch die Bundesregierung hat unter anderem in ihrem Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention angekündigt, die Anhebung des Reha-Deckels zu prüfen. Dass hier etwas geschehen muss, ist wenig kontrovers.
Eine Anhebung des Rehadeckels ist sinnvoll, sie reicht aber nicht aus. Es sind Verfahren zur Ermittlung und Klassifizierung des Rehabedarfs zu entwickeln, um die Lücke zwischen Anträgen und erfolgreichen Bewilligungen sinnvoll zu verringern. Die Bundesregierung muss darüber hinaus auch sicherstellen, dass entsprechend der Anforderungen, die sich aus dem demografischen Wandel und den Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt ergeben, Rehabilitationsmaßnahmen zur Verfügung stehen."
Die gesamte Debatte und den Antrag der Linksfraktion können Sie weiter unten herunterladen.