Der Bundesrat debattierte am 23. September über die Novelle des Personenbeförderungsgesetzes.
Nachdem der Verkehrsausschuss des Bundesrates die Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBEfG) bereits Anfang September behandelte, befasste sich nun auch das Plenum des Bundesrates mit den beiden dazu vorliegenden Dokumenten: Dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (BR-Drs. 462/11) und einem von den Ländern Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bremen gemeinsam eingebrachten Gesetzentwurf. Seit einigen Monaten wird im Zusammenhang mit der Novellierung des PBefG insbesondere die mangelnde Sicherstellung der Barrierefreiheit im Zuge der Liberalisierung des Fernbusverkehr kritisch kommentiert. Der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf sieht keine Maßnahmen zur Gewährleistung von Barrierefreiheit vor. Der von den Ländern eingebrachte Entwurf trifft demgegenüber Regelungen zur Sicherstellung von Barrierefreiheit sowohl für den ÖPNV als auch für Fernbuslinien.
Im Einzelnen ist im Entwurf der Länder für die Gewährleistung von Barrierefreiheit in Fernbussen eine Übergangsfrist von fünf Jahren vorgesehen. Diese Frist wird aufgrund bereits bestehender Fernbuslinien eingeräumt, die sonst sofort umrüsten oder neue Fahrzeuge anschaffen müssten. Für den übrigen ÖPNV gilt der 1.1.2022 als Frist zur Herstellung von Barrierefreiheit. In begründeten Fällen dürfen die Länder allerdings von dieser Frist abweichen.
Der Schienenverkehr, auch der Schienenpersonenverkehr, ist von den Regelungen ausgenommen, weil er vom PBefG nicht erfasst wird. Würden im PBefG dem Gesetzentwurf entsprechende Änderungen vorgenommen, hätte das aber Präzedenzwirkung für eine Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes.
Nachdem der von den Ländern eingebrachte Antrag eine Mehrheit im Verkehrsausschuss des Bundesrates erhalten hat, wurde im Plenum über viele kleinteilige Änderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung einzeln abgestimmt. Die Vorschläge zur Sicherstellung der Barrierefreiheit wurden übernommen.
In den nächsten Wochen wird sich die Bundesregierung mit einer Gegenäußerung zur Empfehlung verhalten. Voraussichtlich Ende Oktober wird dann der Regierungsentwurf und ein von der Bundestagsfraktion der Grünen und der SPD gemeinsam abgestimmter Gegenentwurf (wortgleich mit dem Antrag der Länder) in den Bundestag eingebracht. Weiter unten können Sie den Gesetzentwurf der Bundesregierung, den Antrag der Länder sowie die Stellungnahme des Bundesrates herunterladen. Im Verkehrsausschuss des Bundestages wird voraussichtlich Ende November eine Öffentliche Anhörung zur Gesetzesnovelle stattfinden.
Wir verwenden Cookies auf der Website. Welche das sind und zu welchem Zweck, erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung.