Auf ihrer gestrigen Fraktionssitzung verabschiedeten Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag, der unter Federführung von Markus Kurth erarbeitet wurde und zum Ziel hat, die Rechte von Nutzerinnen und Nutzern sozialer Leistungen zu stärken.
Leider kommt es in der Praxis immer wieder vor, dass Menschen die ihnen zustehenden Leistungen entweder gar nicht oder nur mit sehr großen Mühen in Anspruch nehmen können. Wenn sich vereinzelt etwa Jobcenter, Krankenkassen, Sozial- und Jugendämter, die Renten- oder Unfallversicherung nicht an geltende Gesetze halten, kommen Betroffene erst dann zu ihren Rechten, wenn sie diese einklagen. Wenn dann jedoch das entsprechende Wissen bzw. die Beratung sowie der Mut und die Ausdauer fehlen, sich gegen rechtswidriges Verwaltungshandeln zur Wehr zu setzen, bleiben soziale Rechte auf der Strecke. Statt im Interesse der Betroffenen diese in ihren Entscheidungen mit einzubeziehen, gibt es immer wieder Verwaltungen, die ihren eigenen Haushalt nicht belasten möchten und an andere verweisen. Ein vorsitzender Richter am Bundessozialgerichts nennt die mangelnde Kooperation zwischen den Verwaltungen sogar einen "Krieg einer gegen den anderen, innerhalb des Staatswesens".
Anbei erhalten Sie den Antrag, der zum Ziel hat, dass Nutzerinnen und Nutzer sozialer Leistungen zu ihrem Recht kommen. Hierfür sollen die individuellen und kollektiven Rechte sozialgesetzbuchübergreifend, im Sozialprozessrecht sowie im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch gestärkt werden.
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