Das Sozialgericht hat in drei Eilverfahren das Jugendamt Tempelhof-Schöneberg angewiesen, bisher verwehrte Schulhelferstunden zu finanzieren.
Einem Bericht der Berliner Zeitung zufolge hatten die Eltern geklagt, nachdem die Bewilligung der Schulhelferstunden durch das Bezirksamt ausgeblieben war.
Den Artikel der Berliner Zeitung finden Sie hier:
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/berlin/358876/358877.php
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