Untersuchung der Bundesagentur für Arbeit bestätigt die immer größer werdende Herausforderung, die „verbleibenden“ Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
Die Untersuchung „Sockel- und Langzeitarbeitslosigkeit“, die die Bundesagentur für Arbeit (BA) am Donnerstag, den 15. September 2011 vorstellte, attestiert dem deutschen Arbeitsmarkt zwar eine Abnahme der Zahl Langzeitarbeitsloser sowie ein Abbau der Sockelarbeitslosigkeit. Nicht benannt wird allerdings die Qualität der in den letzten Jahren entstandenen Arbeitsplätze. Aktuellste Zahlen der Bundesagentur etwa zeigen, dass im Juni 2011 1,359 Millionen Menschen trotz Erwerbstätigkeit ergänzende Arbeitslosengeld II-Leistungen in Anspruch nehmen mussten.
Wenn Menschen wieder in Arbeit kommen, sind es der Untersuchung der BA zufolge „die besser qualifizierten, weniger lange und jüngeren Arbeitslosen“. In der Folge verbleiben jene Menschen in der Arbeitslosigkeit, „bei denen individuelle Problemlage eine zügige Arbeitsmarktintegration erschweren“. Der Anteil der älteren, schlechter qualifizierten und länger Arbeitslosen nimmt immer weiter zu. Im Juni 2011 etwa waren von allen Arbeitslosen 34% länger als 12 Monate arbeitslos, 44% ohne abgeschlossene Berufsausbildung sowie 31% älter als 65 Jahre. 26% aller Arbeitslosen hatte zwei dieser Merkmale, 5% sogar waren langzeitarbeitslos, ohne Berufsausbildung und über 50 Jahre alt.
Vor diesem Hintergrund sind die Mittelkürzungen bei der Arbeitsförderung mehr als unverständlich. Dem „harten Kern“ der Arbeitslosen werden die Möglichkeiten wieder Fuß zu fassen geraubt. Für diesen Personenkreis müssten im Gegenteil die Bemühungen verstärkt, die individuelle Unterstützung, Qualifizierung und Vermittlung intensiviert werden. Statt dessen werden diese Personen von der schwarz-gelben Bundesregierung abgehängt.
Die Broschüre finden Sie hier: http://dip.bundestag.de/btd/17/063/1706319.pdf), gehen Bündnis 90/Die Grünen davon aus, dass mit den derzeit zur Verfügung stehenden arbeitsmarktpolitischen Instrumenten eine Integration vieler Menschen in den regulären Arbeitsmarkt auf absehbare Zeit nahezu aussichtslos ist. Seit Einführung der sog. Hartz-IV-Reformen sind rund 400.000 Menschen ununterbrochen im Leistungsbezug des SGB II. Wir wollen diesem Personenkreis durch die Umwandlung von eingesparten ALG II-Leistungen einen so genannten Minderleistungsausgleich (Aktiv-Passiv-Transfer) an die Hand geben, der dauerhaft ist, eine sozialversicherungspflichtige Arbeit ermöglicht und die Menschen qualifiziert, eines Tages eine Beschäftigung auf dem regulären Arbeitsmarkt aufnehmen zu können. Einen entsprechenden Antrag haben wir bereits in den Deutschen Bundestag eingebracht: http://dip.bundestag.de/btd/17/012/1701205.pdf
In der Anhörung zu den arbeitsmarktpolitischen Instrumenten vom 5.9.2011 haben Grüne Abgeordnete entsprechende Fragen u.a. zum sozialen Arbeitsmarkt an die Sachverständigen gestellt. Das Wortprotokoll der Anhörung findet sich im Anhang.
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