Gutachter attestieren auch neuem Hartz-IV-Regelsatz Verfassungswidrigkeit
Ergebnisse bestätigen Grüne Zustimmungsverweigerung zum Regelbedarfsermittlungsgesetz
Am Montag, den 5.9.2011, stellten Johannes Münder und Irene Becker zwei Gutachten vor, die weiterhin von einer Verfassungswidrigkeit der SGB-II- und SGB-XII-Regelsätze ausgehen.
Als wesentliche Gründe nennen die beiden Gutachter die Nichtherausrechnung so genannter verdeckter Armer aus der EVS sowie die Einbeziehung von erwerbstätigen Hartz-IV-Aufstockern, wodurch Zirkelschlüsse bei der Bestimmung des Existenzminimums entstehen.
Auch die Herausrechnung verschiedener Verbrauchspositionen der EVS bzw. die vorgenommenen Abschläge machen einen internen Ausgleich, wie es das Bundesverfassungsgericht forderte, unmöglich. Bei Alleinstehenden etwa summieren sich diese Abschläge auf insgesamt 128 Euro. Die bedeutet, dass eine alleinstehende Person monatlich bedeutend weniger Geldmittel zur Verfügung hat, als dies die ärmsten 15 Prozent der Gesamtbevölkerung haben.
Derzeit schreibt die Bundesregierung zudem zwei Gutachten aus, die sich mit der Problematik der verdeckt Armen sowie mit den Abschlägen von der Regelbedarfsstufe auseinandersetzen.
Die beiden heute vorgestellten Gutachten sind als Sonderheft der Fachzeitrschrift „Soziale Sicherheit“ beim Leser- und Aboservice des Bund-Verlages erhältlich unter: Bundverlag GmbH, 60424 Frankfurt, Fax: 069/795010-12, Email: http://dgb.de/-/wWi zu finden.
05.09.2011: Zu den beiden Gutachten zur mutmaßlichen Verfassungswidrigkeit des ALG-II-Regelsatzes erklärt Markus Kurth, sozialpolitischer Sprecher der Grünen Bundestagsfraktion:
Die beiden DGB-Gutachten bestätigen unsere verfassungsrechtlichen Bedenken gegenüber der aktuellen Berechnung der Regelsätze. Die ALG-II-Leistungen sind auch nach der geplanten Anpassung zum 1. Januar des kommenden Jahres nicht ausreichend. Insbesondere eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist kaum möglich: Ob Strom, Monatskarte oder Internet, überall müssen Hilfeempfänger draufzahlen.
Bündnis 90/Die Grünen hatten daher dem neuen Regelsatz im Bundesrat und Bundestag die Zustimmung verweigert. Zu rigoros wurde an mehreren Stellschrauben gedreht, um den Betrag künstlich herunter zu rechnen.
Nun gilt es, das verfassungsrechtlich Gebotene auch haushaltspolitisch darzustellen.
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