Bundestag debattiert über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Ein Antrag der Koalitionsfraktionen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (Drucksache 17/6155) sowie zwei Anträge der Linksfraktion (Drucksachen 17/4911 und 17/5043) boten kurz vor der Sommerpause den Anlass für eine Debatte über die Rechte behinderter Menschen in Deutschland.
Einen Tag nachdem im Bundestag die Entscheidung für eine Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) in Deutschland gefallen ist, stand letzten Freitag der Aktionsplan der Bundesregierung sowie die Anforderungen an diesen Plan, wie sie von den Koalitionsfraktionen formuliert wurden, zur Diskussion. In den Anträgen der Fraktion Die Linke wurde die Streichung des Mehrkostenvorbehalts und die Aktive Unterstützung der Europäischen Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010-2020 gefordert.
In meiner Rede war mir der Bezug auf die Entscheidung vom Vortag sehr wichtig. Frau von der Leyen hat in ihrer Argumentation für die Zulassung der PID verkündet, dass sie von „mündigen Bürgern“ ausgeht. Wenn sie das ernst meint und behinderte Menschen mitdenkt, muss sie den Aktionsplan zurückziehen und überarbeiten. Noch immer sind Menschen mit Behinderungen in Deutschland zahlreichen Diskriminierungen ausgesetzt. Damit auch behinderte Menschen ihre Menschenrechte verwirklichen und selbstbestimmt leben können, muss noch viel getan werden. Der weitgehend ambitionslose Aktionsplan lässt nicht erkennen, dass die Bundesregierung systematisch darauf hinwirkt, Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen als gleichberechtigte und mündige Bürgerinnen und Bürger zu leben.
Hier können Sie sich die gesamte Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt ansehen:
http://www.youtube.com/user/markuskurthmdb
Die Ärztezeitung hat die Debatte in einem kurzen Artikel aufgegriffen:
http://www.aerztezeitung.de/news/article/662397/bundestag-setzt-behindertenrechtskonvention.html
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