Freigabe von PID verstößt gegen den Geist der UN-Behindertenrechtskonvention
Zur Entscheidung einer Mehrheit der Abgeordneten im Deutschen Bundestag, künftig die Präimplantationsdiagnostik (PID) zuzulassen, erkläre ich mich in einer Pressemitteilung.
Das Ergebnis der heutigen Abstimmung ist sehr enttäuschend. Ich fürchte, dass die Zulassung der PID eine mehr oder weniger offene gesellschaftliche Diskussion über lebenswertes und lebensunwertes Leben auslösen wird.
Die Präimplantationsdiagnostik verstößt auch gegen den Geist der UN-Behindertenrechtskonvention, die Menschen mit Beeinträchtigungen - auch solche mit schwerwiegenden - als vollwertige und mit gleichen Menschenrechten ausgestattete Bürgerinnen und Bürger sieht. Deutschland hat sich mit der Ratifizierung der Konvention verpflichtet, Menschen mit Behinderungen die selbstbestimmte Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen und einen aktiven Beitrag für die Anerkennung von Menschen mit Behinderung zu leisten.
Das heutige Abstimmungsergebnis stärkt diese Selbstverpflichtung nicht – im Gegenteil: Behinderung wird mit Leid gleichgesetzt, das angeblich vermeidbar sei und das es zu verhindern gelte.
Die Befürworter argumentieren, ihnen ginge es nicht um die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen. Wenn dem so wäre, müssten sie konsequent dafür eintreten, alle diskriminierenden Tatbestände zu beseitigen. Menschen mit Behinderungen dürften nicht mehr gegen ihren Willen in Pflegeheime abgeschoben werden, müssten Zugang zu einem inklusiven Arbeitsmarkt und zu optimaler Förderung in einem inklusiven Schulsystem haben. Leider ist nicht zu erkennen, dass die Befürworter der Freigabe der PID sich jetzt mehrheitlich für die Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel für diese Ziele einsetzt.
Hier geht es zu den Drucksachen:
6.) Zweite und dritte Beratung Abg. Ulrike Flach, Peter Hintze, Dr. Carola Reimann, Dr. Petra Sitte, Jerzy Montag und weitere Abg.
Gesetz zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (Präimplantationsdiagnostik -PräimpG) - Drs 17/5451 -
- Zweite und dritte Beratung der Abgeordneten K.Göring-Eckardt, V.Kauder, P.Kober, J.Singhammer, Dr.h.c.W. Thierse, K.Vogler, D.Bär, B. Bender, St.Bilger, E.Ferner, I. Fischbach, Dr.M.Flachsbart, R. Henke, A.Nahles, W.Neskovic, Dr. St.Ruppert, U.Schmidt(Aachen) und weiteren Abgeordneten
Zum Verbot der Präimplantationsdiagnostik - Drs 17/5450 -
- Zweite und dritte Beratung der Abgeordneten Rene Röspel, Priska Hinz,Patrick Meinhardt, Dr.Norbert Lammert und weiteren Abgeordneten
Zur begrenzten Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (Präimplantationsdiagnostikgesetz - PräimpG) - Drs 17/5452, 17/6400 - (TOP 6, 03:00 Stunden, Namentliche Abstimmungen)
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