31.05.2011 – Arbeit und Soziales
Mein Beitrag zu den Sozialwahlen: "Ein solcher Mitbestimmungsanspruch ist international einzigartig" Markus Kurth "Neben Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europaparlamentswahlen sowie Formen direkter Bürgerbeteiligung kennt unser Rechts- und Sozialstaat eine weitere Form demokratischer Teilhabe: die Wahl der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung. Ein solcher Mitbestimmungsanspruch ist international einzigartig. Zwar obliegt es dem Staat, für die Gestaltung der sozialen Sicherung und der Gesundheitsversorgung Verantwortung zu tragen. Die Durchführungsverantwortung hat er dabei aber auf die Selbstverwaltung übertragen. Diese kann, so die Grundannahme, sachgerechtere Entscheidungen treffen, da sie näher an den konkreten Bedürfnissen der Versicherten ist. Ich kann nur alle Wahlberechtigten auffordern, ihr Recht in Anspruch zu nehmen und sich an der Wahl der Selbstverwaltungen der Rentenversicherung und der Ersatzkassen zu beteiligen!" Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Obmann im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages, Mitglied des Deutschen Bundestages Quelle: www.sozialwahl.de/befuerworter.html |
Post Scriptum:
Zu den Sozialwahlen 2011 stellte ich Fragen an die Bundesregierung. Leider geht die Bundesregierung nur sehr bedingt auf diese ein. Änderungen noch im Laufe des Wahlvorganges werden ausgeschlossen, erst der Schlussbericht des Bundeswahlbeauftragten im Anschluss an die Sozialwahlen wird zeigen, ob und wie es Änderungen an der künftigen Ausgestaltung geben wird. Die Fragen und die Antworten finden sich im Anhang.