Die Zahl der barrierefrei zugänglichen Bücher ist nach wie vor gering.
Je nach Land sind nur etwa ein bis fünf Prozent aller Bücher in einem Format verfügbar, das von blinden und sehbehinderten Menschen genutzt werden kann. Die Weltblindenunion (WBU) setzt sich aus diesem Grund bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum in Genf (WIPO) dafür ein, den Austausch von barrierefreien Büchern auch über Ländergrenzen hinweg verbindlich zu regeln und so die Zahl der zugänglichen Bücher zu erhöhen.
Heute haben auf Initiative des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes fünf Verbände die Bundesjustizministerin in einem offenen Brief dazu aufgefordert, sich für den Vorschlag der WBU einzusetzen, über den im Juni entschieden wird. Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag der WBU bisher ab, dass hat sie in ihrer Antwort auf meine schriftliche Frage klar formuliert. Stattdessen unterstützt sie die sogenannte "Joint Recommendation", in der lediglich unverbindliche Empfehlungen formuliert werden. Das ist gerade vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention, die die Vertragsstaaten dazu verpflichtet sicherzustellen, dass behinderten Menschen Zugang zu kulturellem Material in barrierefreien Formaten haben (Artikel 30). Zum offenen Brief: www.dbsv.org/dbsv/internationales/wbu/wipo-vertrag/#brief
Meine schriftliche Frage und die Antwort der Bundesregierung finden sich im Anhang.
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